Die Stiftung Naturschutzfonds unterstützt wieder Projekte zur Förderung der biologischen Vielfalt. Gemeinnützige Organisationen, kommunale Stellen, Hochschulen oder Privatpersonen können sich ab sofort um einen Zuschuss bewerben.
Gemeinnützige Organisationen, kommunale Stellen, Hochschulen oder Privatpersonen können sich ab 27. Juli 2023 wieder bei der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg um einen Zuschuss für ihre Naturschutzprojekte bewerben.
Unter dem Motto „Wir fördern Vielfalt“ richtet sich die Förderung der landesweit tätigen Naturschutzstiftung insbesondere an Naturschutzaktive, die Projekte zum Erhalt und zur Stärkung der biologischen Vielfalt umsetzen wollen.
Das Förderspektrum der Stiftung ist dabei weit gefasst: Angewandte Forschung wie zum Beispiel zu Neobiota, also Tier- und Pflanzenarten, die erst durch den Einfluss des Menschen bei uns vorkommen, Bildungsprojekte für nachhaltige Entwicklung und Naturschutz oder umsetzungsorientierte naturbasierte Strategien zur Anpassung an den Klimawandel können mit Mitteln der Stiftung Naturschutzfonds unterstützt werden.
„Wir bieten für vielfältige Naturschutzthemen die Möglichkeit einer Förderung. Besonders freue ich mich, dass wir seit diesem Jahr mit unserem neuen Förderverfahren eine flexible Antragstellung ermöglichen können“, hob Thekla Walker, Naturschutzministerin und Vorsitzende des Stiftungsrats zum Start der Ausschreibung hervor. „Insbesondere für Anträge von bis zu 50.000 Euro Förderung haben wir unser Verfahren verschlankt. Wir hoffen, dass dies gut angenommen wird“, erläuterte die Ministerin. Auch sei mit der neuen Förderleitlinie der Stiftung Naturschutzfonds eine gute Informationsgrundlage zu den Fördermodalitäten geschaffen worden.
Zwei Möglichkeiten der Antragstellung
Anträge auf Projektförderung mit einem Zuwendungsbetrag von bis zu 50.000 Euro können ab sofort fortlaufend bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden. Eine Entscheidung über die Förderung erfolgt dann nach Eingang.
Anträge auf Projektförderung mit einem Zuwendungsbetrag von über 50.000 Euro können bis zum Stichtag 2. November 2023 bei der Stiftung Naturschutzfonds gestellt werden. Eine Entscheidung des Stiftungsrates über die Förderung erfolgt vorsichtlich im März/April 2024.
Zur aktuellen Ausschreibung bietet die Stiftung Naturschutzfonds am 14. September 2023 eine digitale Informationsveranstaltung für Interessierte an. Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung und zur aktuellen Ausschreibung im Zuwendungsbereich „Allgemeiner Haushalt“ erhältlich.