Instrumente für mehr Bildungsgerechtigkeit: Sozialbasierte Ressourcensteuerung und multiprofessionelle Teams an Grundschulen

„Wir müssen unser Bildungssystem gerechter machen, indem wir Nachteile durch die Herkunft möglichst gut ausgleichen. Jedes Kind braucht die faire Chance, Leistung zu erbringen und etwas aus seinem Leben zu machen. Daran müssen wir in der Grundschule arbeiten, denn dort werden die Grundlagen für den späteren Erfolg in Schule und Beruf gelegt. Deshalb wird die Landesregierung die individuelle Förderung ausbauen, um die Bildungsgerechtigkeit in Baden-Württemberg zu stärken“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Kabinettssitzung am Dienstag (29. November 2022). Dafür habe das Kabinett dem Einstieg in die sogenannte „sozialindexbasierte Ressourcensteuerung an Grundschulen“ und der Erprobung von „multiprofessionellen Teams an Grundschulen“ zugestimmt.

Der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg ist in Baden-Württemberg noch zu stark. Das ist ein Kernergebnis des kürzlich vorgestellten IQB-Bildungstrends 2021: Bei dem Leistungstest für die vierte Klasse haben insbesondere Kinder aus sozial benachteiligten Familien oder mit einem Zuwanderungshintergrund schlechter abgeschnitten. Das ist in Baden-Württemberg eine besondere Herausforderung, da etwa 50 Prozent der Viertklässlerinnen und Viertklässler einen Zuwanderungshintergrund haben.

„Es ist für uns nicht hinnehmbar und wir geben uns damit auch nicht zufrieden, dass knapp ein Fünftel der Viertklässler nicht richtig lesen oder rechnen kann. Mit der sozialbasierten Ressourcensteuerung und mit multiprofessionellen Teams an Grundschulen werden wir gezielter unterstützen und mehr Gerechtigkeit in unser Schulsystem bringen“, sagte Kultusministerin Theresa Schopper. Sie erklärte: „Sozialbasierte Ressourcensteuerung bedeutet, dass wir den Schulen mehr Mittel zur Verfügung stellen, die viele Kinder aus Familien unterrichten, die sozial benachteiligt sind. Und mit den multiprofessionellen Teams beziehen wir außer den Lehrkräften noch Personen aus weiteren Berufen ein, um damit eine noch bessere Förderung anzubieten. Konkret heißt das: Die Schulen erhalten ein Budget, mit dem sie Unterstützungskräfte finanzieren. So holen wir beispielsweise Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Logopädinnen und Logopäden und Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten an Bord oder machen auch Angebote im sozial-emotionalen Bereich, um den Kindern und ihren Bedürfnissen gerecht zu werden.“

Um neben den beiden Projekten, die bis Ende des Schuljahres 2026/2027 erprobt werden, schneller voranzukommen und die Reichweite zu vergrößern, betonte die Ministerin: „Wir wollen auch mehr pädagogische Assistentinnen und Assistenten an den Schulen ermöglichen. Und wir wollen ein freiwilliges pädagogisches Jahr einführen. Beides trägt dann ebenfalls dazu bei, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben.“

Erste Umsetzungsphase der Ressourcensteuerung läuft bereits

Die Staatlichen Schulämter Biberach, Lörrach und Tübingen erproben bereits erste Elemente zur gezielten Förderung von benachteiligten Schülerinnen und Schülern. Sie haben zusätzliche Geldmittel erhalten, die sie gezielt an Schulen einsetzen. Damit können die teilnehmenden Schulen den Schülerinnen und Schülern verschiedene Angebote machen. Sie können zum Beispiel Personen einstellen, die einzelne Schülerinnen und Schüler beim Lernen unterstützen,
oder auch Expertinnen und Experten, die Kindern helfen an ihrer Feinmotorik zu arbeiten und Schreiben zu lernen. „Schon kurz nach Beginn hat sich an einzelnen Schulen gezeigt, dass die ganze Schulgemeinschaft von diesem zusätzlichen Know-how profitieren kann. Ich bin deswegen sehr optimistisch, was den Erfolg unseres Vorhabens angeht und freue mich, dass wir weiter voranschreiten. Denn das ist für die Bildungsgerechtigkeit in unserem Land sehr wichtig“, sagte Ministerin Schopper.

Weitergehende Informationen

Entwicklung eines Sozialindexes

Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) arbeitet bereits an der Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Sozialindexes. Er setzt sich aus verschiedenen Indikatoren zusammen und soll für eine Schule angeben, wie die soziale Herkunft der Schülerinnen und Schüler aussieht. In Betracht gezogen werden dafür zum Beispiel Indikatoren wie die Kaufkraft oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Einen ersten, vorläufigen Index soll es bereits Anfang des kommenden Jahres geben.

Die Staatlichen Schulämter Biberach, Lörrach und Tübingen sollen den vorläufigen Sozialindex dann ab dem Schuljahr 2023/2024 anwenden. Diese teilen den Schulen, die laut Sozialindex vor besonderen Herausforderungen stehen, zusätzliche Mittel zu. Durch die Erkenntnisse in der Umsetzung und auch durch den Austausch mit anderen Bundesländern, die einen Sozialindex anwenden, wird der Index stetig weiterentwickelt und bis zum Ende der Erprobung im Schuljahr 2026/2027 angepasst. Zum Schuljahr 2023/2024 sollen außerdem weitere Schulamtsbezirke in Baden-Württemberg teilnehmen. Für diese Maßnahme sind im Entwurf für den Doppelhaushalt 2023/2024 pro Jahr 1,1 Millionen Euro vorgesehen.

Multiprofessionelle Teams an Grundschulen

Die Bildungsgerechtigkeit soll zudem dadurch verbessert werden, dass weitere Berufe in das schulische Leben und Lernen einbezogen werden. Die dabei gebildeten Teams sollen fest im pädagogischen Konzept der Schule verankert werden. Im Gegensatz zur dynamischen Zuweisung von Ressourcen an Schulen über den Sozialindex können die Teams nur an Schulen eingerichtet werden, die eine gewisse Mindestgröße haben. Diese Schulen erhalten dafür ein Budget, das sie nutzen können, um Einzelpersonen, Dienstleister oder Betriebe an die Schulen zu holen. Dazu zählen beispielsweise Logopädinnen und Logopäden, aber auch Ergo- oder Lerntherapeutinnen und -therapeuten. Ebenso können pädagogische Assistentinnen und Assistenten oder junge Erwachsene, die ein freiwilliges soziales oder pädagogisches Jahr absolvieren, die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit den anderen Expertinnen und Experten unterstützen.

Pro Regierungsbezirk ist vorgesehen, dass vier Modellschulen die multiprofessionellen Teams erproben. Der Start soll mit dem Beginn des Schuljahres 2023/2024 erfolgen und die Erprobung bis Ende des Schuljahres 2026/2027 dauern. Für die Erprobung sind im Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2023/2024 etwa 5,3 Millionen Euro vorgesehen.

Wissenschaftliche Begleitung

Beide Projekte werden wissenschaftlich begleitet, um eine sichere Entscheidungsgrundlage zu erhalten. In die wissenschaftliche Überprüfung wird der wissenschaftliche Beirat einbezogen, der das Kultusministerium zur Qualitätsentwicklung berät. Die weitere wissenschaftliche Begleitung wird vom IBBW koordiniert.

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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