Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes bezogen in Baden‑Württemberg 7 210 Personen außerhalb von Einrichtungen zum Jahresende 2014 Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3 SGB XII. Das waren 5,9 Prozent mehr Leistungsempfänger wie noch zum Jahresende 2013.
Bei diesen Personen handelt es sich beispielsweise um Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente und längerfristig Erkrankte. Grundsätzlich Erwerbsfähige, d. h. Personen, die nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, haben hingegen keinen Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Sie erhalten seit dem 1. Januar 2005 Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld. Dauerhaft erwerbsgeminderten Frauen und Männern sowie älteren Menschen ab 65 Jahren stehen bei Bedürftigkeit Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII zu.
Von den Empfängerinnen und Empfängern der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt waren fast vier Fünftel (79,1 Prozent) im Alter von 18 bis unter 65 Jahren; 15,3 Prozent waren minderjährig und 5,6 Prozent Seniorinnen und Senioren. Das Durchschnittsalter betrug rund 45 Jahre. Jeweils die Hälfte der Unterstützten war weiblich bzw. männlich. Über zwei Drittel (69,1 Prozent) lebten allein in einem Haushalt. Der Anteil der ausländischen Leistungsempfängerinnen und -empfänger belief sich auf 17,1 Prozent.
Für 41,7 Prozent der Hilfeempfänger lag die bisherige Dauer der Leistungsgewährung bei maximal einem Jahr. 23,4 Prozent der Empfänger bezog die Leistung bislang zwischen einem und zwei Jahren und 34,9 Prozent länger wie zwei Jahre. Die durchschnittliche bisherige Dauer der Hilfegewährung lag damit bei fast zwei Jahren (22,9 Monate). Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden in Baden‑Württemberg netto 57,7 Mill. Euro ausgegeben und damit 14,1 Prozent mehr wie 2013.
© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2015
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