Corona: Landkreis Göppingen in Inzidenzstufe 2

Die Landesregierung hat auf die aktuelle Situation reagiert und zum 28. Juni 2021 die Corona-Verordnung komplett überarbeitet und wesentlich vereinfacht. Die vier neuen Inzidenzstufen tragen zum einem dem derzeit entspannten Infektionsgeschehen Rechnung, ziehen aber auch klare Grenzen, für den Fall, dass die Infektionszahlen wieder steigen. Im Landkreis Göppingen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner bereits seit deutlich mehr als fünf Tagen unter 35. Damit liegen die Voraussetzungen der Inzidenzstufe 2 vor. Dies hat das Gesundheitsamt entsprechend amtlich bekannt gemacht.

Wesentliche Erleichterungen sind unter anderem:

  • Private Kontakte zwischen insgesamt vier Haushalten mit insgesamt nicht mehr als 15 Personen möglich

  • Erweiterter Anwendungsbereich im Bereich der öffentlichen Veranstaltungen und Erhöhung der zulässigen Personenanzahl

  • Wegfall vieler flächenabhängiger Personenbegrenzungen

  • Private Veranstaltungen sind mit wesentlich höherer Personenanzahl zulässig (wie Geburtstage, Hochzeitsfeiern etc.)

  • Entfallen der 3-G-Regelungen (nachweislich geimpft, genesen oder getestet) in vielen Bereichen auch im Innenbereich

Überschreitet ein Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den jeweiligen Schwellenwert, werden die Öffnungen wieder zurückgenommen. Die Bekanntgabe der Schwellenwerte erfolgt weiterhin durch das zuständige Gesundheitsamt.

Gerade mit Blick auf die Bedrohung durch die Delta-Variante gilt es trotz der Lockerungsstufen, weiter vorsichtig zu sein. Insbesondere die AHA+L Regeln müssen auch weiterhin eingehalten werden.

Eine Übersicht über die derzeit geltenden Regelungen ist unter

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210625_Auf_einen_Blick_DE.pdf verfügbar.

PM Landkreis Göppingen

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/lokalnachrichten/122964/

Schreibe einen Kommentar