Mitte letzter Woche hat das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf für eine Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 (EEG 2021) veröffentlicht. Dabei soll unter anderem eine Verordnungsermächtigung zur Einführung einer Anschlussvergütung für kleine Gülle vergärende Biogasanlagen nach Ablauf ihres ersten Vergütungszeitraums umgesetzt werden. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert im Namen der Bioenergieverbände anlässlich der heute eingereichten Stellungnahme:
„Der lang erwartete Entwurf einer Anschlussvergütung für kleine Gülleanlagen ist inakzeptabel. Gerade im Hinblick auf die höheren Klimaschutzziele der Bundesregierung ist dieser voller Schwachstellen. Die gesetzgeberische Absicht, mehr Gülle zu vergären, wird mit diesem Vorschlag des aus dem Bundeswirtschaftsministerium nicht erfüllt.
Zum einen ermöglicht die vorgesehene Regelung keinen wirtschaftlichen Weiterbetrieb von kleinen Güllevergärenden Biogasanlagen nach Ablauf ihres ersten Vergütungszeitraums. Denn die vorgesehene Deckelung der Vergütung auf maximal 13 ct/kWh ist weit entfernt von jedweder Wirtschaftlichkeit. Des Weiteren werden viele Betreiber von dieser Regelung ausgeschlossen, weil die Verkleinerung von Bestandsanlagen zum Wechsel in die Anschlussvergütung nicht zugelassen wird. Zudem setzt der Referentenentwurf praktisch keine Anreize, dass Bestandsanlagen ihren Substratmix von der überwiegenden Nutzung nachwachsender Rohstoffe hin zur überwiegenden Nutzung von Gülle ändern.
Kurzum: Mit diesem Entwurf wird weder die Strom- und Wärmeerzeugung landwirtschaftlicher Biogasanlagen gesichert, noch das von der Bundesregierung mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossene Ziel die Vergärung von Gülle in Biogasanlagen auf 70 Prozent auszuweiten, umgesetzt. Im Gegenteil konterkariert der Vorstoß aus dem Wirtschaftsministerium diese eigenen Ziele, indem er die Stilllegung von Biogasanlagen vorantreibt und so riskiert, dass der Anteil der in Biogasanlagen vergorenen Gülle sinkt. Damit entstehen zusätzliche Emissionen, die die Einhaltung des Sektorziels in der Landwirtschaft und des angehobenen Gesamtminderungsziels gefährden. Angesichts der gerade nachgeschärften Klimaschutzziele, des Klimapakts und des angekündigten Sofortprogramms 2022 ist dies weder nachvollziehbar noch vertretbar.“
Unsere ausführliche Stellungnahme ist auf der Homepage des Hauptstadtbüro Bioenergie zu finden. Wir setzen nun auf die Abstimmung der Bundesressorts und appellieren zudem an den Bundestag, kurzfristig noch zwingend notwendige Nachbesserungen vorzunehmen.
PM Fachverband BIOGAS e.V