AwSV gefährdet Biogasnutzung aus Gülle und Abfall

+++ EU-Notifizierungsverfahren für AwSV eingeleitet +++ Änderungswünsche des Landwirtschaftsministeriums bleiben unberücksichtigt +++ Fachverband Biogas befürchtet Existenzgefährdung für bestehende Biogasanlagen +++

Für die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde am 22. Juli das Notifizierungsverfahren bei der EU eingeleitet. Damit ist abzusehen, dass die umstrittene Verordnung wohl Anfang des kommenden Jahres in Kraft tritt – mit weitreichenden Folgen auch und besonders für Biogasanlagen-Betreiber.

Am Inhalt der bereits im Mai vergangenen Jahres vom Bundesrat verabschiedeten AwSV hat sich trotz massiver Kritik aus dem Landwirtschaftsministerium nichts mehr geändert. Landwirtschaftsminister Christian Schmidt konnte sich mit seinen Forderungen nicht durchsetzen, dass landwirtschaftliche Betriebe die sogenannte JGS-Anlagen unterhalten (Einrichtungen zur Lagerung und Behandlung von Jauche, Gülle und Sickersäften), nicht unter die AwSV fallen.

Mit In-Kraft-Treten der AwSV wird für alle JGS-Anlagen in Zukunft unter anderem eine Fachbetriebspflicht eingeführt, nach der nur noch Fachfirmen Baumaßnahmen durchführen dürfen. Zudem werden Leckageerkennungen gefordert.

Neben all diesen Vorgaben, die auch bestehende Anlagen betreffen, müssen Biogasanlagen, die Substrate landwirtschaftlicher Herkunft einsetzen, zusätzlich die Umwallung der Anlagen sicher stellen und künftig eine Lagerkapazität von neun Monaten nachweisen. Beides ist nach dem Willen des Gesetzgebers innerhalb von fünf Jahren umzusetzen.

„Besonders die sich abzeichnende unterschiedliche Mindestlagerkapazität von Biogasanlagen gegenüber landwirtschaftlichen Betrieben macht uns Sorgen, weil die dadurch entstehenden finanziellen Verpflichtungen Biogasanlagenbetreiber in große Existenzprobleme führt“, mahnt Dr. Claudius da Costa Gomez, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas. „Das wird bestehende Biogasanlagen extrem belasten und neue, aus Klimaschutzgründen besonders sinnvolle güllevergärende Anlagen, würden vermutlich gar nicht erst gebaut“, erklärt der Agraringenieur.

Denn gerade Gülleanlagen müssten aufgrund des großen verarbeiteten Volumens sehr viel Geld für neue Behälter in die Hand nehmen. Noch schärfere Vorschriften sind für Abfallvergärungsanlagen vorgesehen, die zukünftig doppelwandig und mit Leckanzeige ausgeführt sein müssen. Besonders betroffen wären demnach Gülle- und Abfallvergärungsanlagen. „Es würden also genau die Anlagen in den Ruin getrieben, die gesellschaftlich gewollt sind und ja heute schon ihren Klimabeitrag leisten. Wie vor diesem Hintergrund die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden sollen, ist fraglich“, kommentiert da Costa Gomez die sich abzeichnenden Gesetzesänderungen.

Der Fachverband Biogas e.V. fordert daher ein Beratungs- und Investitionsförderprogramm, das Landwirte und Behörden dabei unterstützt, die neuen Auflagen sach- und praxisgerecht umzusetzen.

PM

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