Räum- und Streupflicht

Das Erscheinungsbild der Städte – auch in Göppingen – steht in Bezug auf die Sauberkeit immer wieder in der öffentlichen Kritik. Diese bezieht sich auf alle Flächen, die von der Bevölkerung als öffentlicher Raum wahrgenommen werden, also neben Straßen und Plätzen auch Grünanlagen, Haltestellen des Nahverkehrs und insbesondere die Fußgängerzonen und Plätze. Verunreinigungen der Flächen sind durch die städtische Polizeiverordnung verboten und können daher mit einem Bußgeld geahndet werden.

Es sind vor allem Zigarettenkippen, Imbissverpackungen, Lebensmittelreste, Getränkedosen, Plastiktüten und andere Kleinabfälle sowie Hundekot und ausgespuckte Kaugummis, die das Stadtbild verunstalten. In erster Linie sind es natürlich die Verursacher dieser Verschmutzungen, die zur Verantwortung gezogen werden müssen. Trotz bestehender abfallrechtlicher Verbote werden frisch gereinigte Flächen in kürzester Zeit wieder verschmutzt. Es besteht deshalb Anlass, ergänzend auf die Regelung der Gehflächenreinigung nach der Streupflicht-Satzung hinzuweisen. Jeder Hauseigentümer bzw. Mieter, der seiner Verpflichtung zur Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub entsprechend den Bedürfnissen des (Fußgänger-) Verkehrs und der öffentlichen Sicherheit ausreichend nachkommt, trägt damit wesentlich zu einer nachhaltigen Verbesserung des Stadtbildes bei. Die Räum- und Streuverpflichtung der Straßenanlieger erstreckt sich im Wesentlichen auf:

– die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, die Bestandteil einer öffentlichen Straße sind (Gehwege)

– entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, in einer Breite von 1 Meter

– entsprechende Flächen am Rande von verkehrsberuhigten Bereichen in einer Breite von 2 Metern

– entsprechende Flächen am Rande von Fußgängerbereichen in einer Breite von 3 Metern.

Weniger bekannt ist, dass die unterlassene Gehflächenreinigung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Auf entsprechende Kontrollen kann leider nicht verzichtet werden. Nähere Auskünfte werden Ihnen vom Referat Bußgeld- und Ortspolizeibehörde unter der Telefonnummer 07161 650-3105 gerne erteilt.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

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