Direkte finanzielle Hilfen des Landes für gewerbliche Teilbetriebe in der Landwirtschaft möglich / Erleichterungen für den Einsatz von Saisonarbeitskräften

„Die aktuelle Corona-Krise stellt die Menschen im Land und unser Wirtschaftsleben vor große Herausforderungen. Baden-Württemberg unterstützt die Bauern, wenn es darum geht, die Menschen weiter wie bisher mit hochwertigen Lebensmitteln zu versorgen.

Dabei können wir uns auf ein breites Maßnahmenbündel des Bundes und des Landes zurückgreifen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (24. März) in Stuttgart. So biete das Wirtschaftsministerium über die ‚Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbständigen, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe‘, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohlichen wirtschaftlichen Lage befinden oder massive Liquiditätsengpässe erleiden, den landwirtschaftlichen Betrieben für ihre gewerblichen Teilbetrieben entsprechende Hilfen an, sofern die die Voraussetzungen der genannten Richtlinie erfüllt sind. Auch habe der Bund die Regelungen für die Gewährung von Kleinbeihilfen durch die Länder erweitert. Darüber hinaus biete die Landwirtschaftliche Rentenbank ein Programm zur Liquiditätssicherung an.

 

Baden-Württemberg macht sich für den Einsatz von Saisonarbeitskräften stark

„Gerade in den Sonderkulturen sind unsere Erzeuger dringend auf den Einsatz von Saisonarbeitskräften angewiesen. Wir haben uns beim Bund dafür stark gemacht, dass diese händeringend benötigten Menschen ihren wichtigen Tätigkeiten bei uns nachgehen können“, betonte Minister Hauk. Die Einreise rumänischer Arbeitskräfte auf dem Luftweg sei nun gewährleistet. Weitere Lockerungen, wie die Erhöhung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen seien nun möglich. Die seither geltende 70-Tage-Regel sei bis zum 31. Oktober auf 115 Tage ausgeweitet worden. Durch von Baden-Württemberg angestrebten Zuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld werden Anreize geschaffen, freiwerdendes Personal aus anderen Wirtschaftsbereichen, beispielsweise aus der Gastronomie, für die Arbeit in der Landwirtschaft zu gewinnen. Unter www.daslandhilft.de könnten sich Bürgerinnen und Bürger melden, um die Bauern zu unterstützen.

Bei der Arbeit auf den Betrieben sind die allgemein gültigen Hygieneregeln zu beachten. Diese sind in einem Link bei den nachfolgenden Hintergrundinformationen zu finden.

 

Hintergrundinformationen:

Die genannten Regelungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden sich in der folgenden Pressemitteilung vom 23. März 2020: https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2020/054-coronapaket-der-bundesregierung.html.

Eine Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg zu den Hilfen für die Wirtschaft vom 24. März 2020 findet sich hier: https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/schnelle-und-unbuerokratische-hilfe-fuer-die-wirtschaft-im-land/. Dort finden sich auch Hinweise zur Antragsstellung.

Die Angebote der Landwirtschaftlichen Rentenbank finden sich unter www.rentenbank.de.

Die genannten allgemeingültigen Hygieneregeln finden sich hier https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/.

 

PM Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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