Spitzenvertreter von Handwerkstag, Industrie- und Handelskammertag und Gewerkschaftsbund haben sich unter anderem zu Hemmnissen im EU-Binnenmarkt ausgetauscht und dabei die zu hohen bürokratischen Hürden bei der Mitarbeiterentsendung kritisiert. Zurzeit verhandelt die Europäische Kommission die Richtlinien für die Entsendung von Mitarbeitern in EU-Mitgliedsstaaten, darunter die sogenannte A1-Bescheinigung, neu. Kürzlich hatte sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier für eine Streichung dieser sogenannten Vorab-Beantragungspflichten ausgesprochen.
„Der europäische Binnenmarkt ist eine der zentralen Errungenschaften der Europäischen Union. Baden-Württembergische Unternehmen sind auch wegen der geografischen Lage besonders häufig grenzüberschreitend tätig. Auch die Landesregierung hat erst gestern erneut die große Bedeutung einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit betont. Damit diese in der Praxis funktioniert, müssen allerdings die Grundsätze für einen freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr gesichert sein. Deshalb ist die Umsetzung der europäischen Entsenderichtlinie im Sinne eines fairen Wettbewerbs so bürokratiearm wie möglich auszugestalten; die Landesregierung ist gefordert, dies über den Bundesrat zu unterstützen“, betonen die Präsidenten und Vorsitzenden der Spitzenverbände.
Bereits eine nur wenige Stunden dauernde Dienstreise ins Ausland macht die Ausstellung der Entsendebescheinigung A1 für jeden Mitarbeiter erforderlich. Das Nichtvorweisen des Formulars bei Kontrollen wird insbesondere in Frankreich und Österreich mit hohen finanziellen Sanktionen belegt.
Rainer Reichhold, Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT), schildert: „Das baden-württembergische Handwerk wird in den Nachbarstaaten wegen der Qualität der handwerklichen Ausbildung und Leistung sehr geschätzt. Allerdings werden gerade kleinere Handwerksbetriebe, die gelegentlich für Aufträge aus dem Ausland angefragt werden, durch die A1-Bescheinigung faktisch aus dem Markt ferngehalten. Sie können den bürokratischen Aufwand schlicht nicht stemmen. Dazu kommt der zeitliche Faktor. So können Handwerksbetriebe bei Reparaturaufträgen nicht auf A1-Bescheinigungen warten, wenn im Winter beispielsweise bei einem französischen Kunden die Heizung ausfällt. Wir fordern deshalb, die A1-Bescheinigung abzuschaffen.“
Der Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK), Wolfgang Grenke, fügt hinzu: „Gerade die kleinen und mittleren Betriebe sind innerhalb Europas grenzüberschreitend aktiv. Viele wollen aber laut einer BWIHK-Umfrage aktuell keine Mitarbeiter mehr nach Frankreich entsenden. Der bürokratische Aufwand ist im Vergleich zum Ertrag zu hoch. Es ist schlicht nicht verständlich, warum Unternehmen für einen Notfalleinsatz beim Kunden zunächst eine SIPSI-Meldung bei den französischen Behörden vornehmen und einen französischsprachigen Vertreter vor Ort benennen müssen. Das ist weder wirtschaftlich noch effizient und führt zu viel Frust auf beiden Seiten. Wir müssen über alle Möglichkeiten nachdenken, wie wir die bürokratischen Hürden auf ein Mindestmaß senken können. Vorschläge, wie die Einführung einer A1-Langzeitbescheinigung oder einer europäischen Sozialversicherungsnummer, sollten offen diskutiert werden.“
Und für den Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes Baden-Württemberg, Martin Kunzmann, steht fest: „Für uns Gewerkschaften muss der Schutz von Beschäftigten gewährleistet sein. Die zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping eingeführten Maßnahmen müssen jedoch praxistauglich sein. Deshalb könnten wir uns vorstellen, auf die Ausstellung der A1-Bescheinigung bei Geschäftsreisen ins Ausland zu verzichten, wenn dabei weder Dienstleistungen noch Warenlieferungen erbracht werden. Noch besser wäre es, endlich einen europäischen Sozialversicherungsausweis einzuführen, mit denen die Entsendeten nachweisen können, dass sie entsprechend sozialversichert sind.“
PM Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.