Göppingen: Wahl der Schöffen

Anlässlich der Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 hat die Stadt Göppingen eine Liste mit Persönlichkeiten vorzuschlagen, die für die Wahrnehmung der ehrenamtlichen Aufgabe eines Schöffen geeignet sind.

Aus dem Kreis der vorgeschlagenen Personen wird anschließend beim Amtsgericht Göppingen die erforderliche Anzahl von Schöffen ausgewählt. Wer sich für diese Tätigkeit als Schöffe interessiert, kann sich bis spätestens Freitag, 11. Mai, formlos unter Angabe des Vor- und Zunamens (gegebenenfalls des Geburtsnamens), der vollständigen Anschrift, des Geburtsdatums, des Geburtsorts und des Berufs beim jeweiligen Bezirksamt oder bei der Hauptverwaltung der Stadt Göppingen (Hauptstraße 1, 73033 Göppingen) bewerben. In die Vorschlagsliste können nur Deutsche im Sinne des Artikels 16 des Grundgesetzes aufgenommen werden, die das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Für die Bewerbung kann auch ein Formular genutzt werden, das im Internet unter www.goeppingen.de zu finden ist.

PM

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