IHK beantwortet Fragen der Mitgliedsbetriebe zu Fahrverboten – Mehr Park-and-ride-Plätze könnten Erleichterungen für Pendler sein

Unter der Telefonnummer 0711 2005-1688 berät die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart Mitgliedsunternehmen, die von Fahrverboten betroffen sind. Vom 17. bis 21. Dezember 2018 können Betriebe dazu Fragen stellen. Das IHK-Service-Center ist auch per E-Mail unter recht@stuttgart.ihk.de erreichbar. Umfassende Informationen zum Thema bietet die IHK auch auf www.stuttgart.ihk.de/fahrverbote. „Die IHK will auch bei dem für viele Mitgliedsbetriebe problematischen Thema Ansprechpartnerin sein“, sagt IHK-Präsidentin Marjoke Breuning.

Darüber hinaus plädiert die IHK für mehr Park-and-ride-Plätze, um den Umstieg auf den ÖPNV für Pendler zu erleichtern. Außerdem sollte die Fahrt zu diesen Umsteigepunkten im Stuttgarter Stadtgebiet mit Euro-4-Dieselfahrzeugen ermöglicht werden. „Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, den Ausbau der Park-and-ride-Kapazitäten in der Region mit Nachdruck voranzutreiben“, sagt die IHK-Präsidentin.

Die IHK geht davon aus, dass mit der Bekanntmachung der neuen Fassung des Luftreinhalteplans des Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart und den damit voraussichtlich geltenden Fahrverboten für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 4/IV auf der gesamten Stuttgarter Gemarkung zum 1. Januar 2019 (für Stuttgarter ab 1. April) für Unternehmen noch Fragen offen sind. Dazu zählten zum Beispiel die Fragen, was im Detail unter „Lieferverkehr“, der generell von Fahrverboten ausgenommen ist, verstanden wird und wie im Rahmen einer Kontrolle nachgewiesen werden kann, dass es sich um Lieferverkehr handelt. Denn laut Kammer sind nicht alle Unternehmen, die Güter transportieren, dazu verpflichtet frachtbezogene Dokumente mitzuführen. Auch ist laut IHK unklar, wer zu „Handwerkern“ zählt und welche Fahrzeuge als „Baufahrzeuge“ oder „Werkstattwagen“ anzusehen sind, die „allgemeine Ausnahmen“ vom Fahrverbot bekommen sollen.

Ausnahme-Genehmigungen bei der Landeshauptstadt beantragen
Die IHK weist ihre Mitgliedsbetriebe außerdem darauf hin, dass Anträge für Ausnahme-Genehmigungen ausschließlich bei der Landeshauptstadt Stuttgart eingereicht werden können. Landeshauptstadt und Landesverkehrsministerium sind unter folgenden Kontaktdaten erreichbar

Die genannten Ausnahmen vom Fahrverbot sind aus Sicht von IHK-Präsidentin Breuning grundsätzlich begrüßenswert. „Auch wenn es Stimmen in der Wirtschaft gibt, die sich für umfassende Fahrverbote einsetzen, so hat sich die deutliche Mehrheit der Mitglieder unserer IHK-Vollversammlung gegen allgemeine Fahrverbote und für umfangreiche Ausnahme-Regelungen für den Wirtschaftsverkehr ausgesprochen. Entscheidend für die Betriebe ist letztlich die konkrete Ausgestaltung der Ausnahmen“, sagt die IHK-Präsidentin. Der Teufel stecke dabei im Detail. So müsse berücksichtigt werden, dass beispielsweise Servicetechniker mit älteren Fahrzeugen mobil sein müssen, um EDV-Wartungsverträge erfüllen zu können, oder dass Trockenbauunternehmen, die nicht als Handwerksbetriebe registriert sind, zu ihren Kunden fahren können.

Flotten modernisieren ist Gebot der Stunde
Die IHK-Präsidentin richtet zudem den Appell an alle IHK-Mitgliedsbetriebe, die Umstellung ihrer Fahrzeuge auf modernste Technologien im Blick zu behalten: „Ausnahmen beim Lieferverkehr werden nur dann dauerhaft erhalten bleiben, wenn die Flottenumstellung auf emissionsarme Fahrzeuge schnell erfolgt, also möglichst innerhalb der nächsten beiden Jahre.“ Die IHK setzt dabei auch auf die Zusage des Bundes im Konzept „Saubere Luft“. Darin hat der Bund versprochen, in den von Fahrverboten betroffenen Gebieten die Hardware-Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen von 2,8 bis 7,5 Tonnen mit SCR-System mit bis zu 80 Prozent Förderung zu unterstützen. Die Förderrichtlinie dafür sollte schnellstmöglich veröffentlicht werden, damit die notwendige Rechtssicherheit entstehe. Um nicht nachrüstbare Fahrzeuge durch solche mit geringerem Schadstoffausstoß zu ersetzen, sollten die Unternehmen nach Möglichkeit auch die von vielen Kraftfahrzeugherstellern angebotenen Umtauschprämien nutzen.

Die IHK weist darauf hin, dass laut aktuellem Luftreinhalteplan die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, dass Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und 5 von Verkehrsverboten ausgenommen werden könnten, falls die auf Bundesebene geplante Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Kraft treten würde. In diesem Fall wären Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und 5 von Verkehrsverboten in der Umweltzone Stuttgart (M1) ausgenommen, soweit diese im praktischen Fahrbetrieb weniger als 270 mg Stickstoffoxide pro km ausstoßen („real driving emissions“). Zudem solle es noch weitere Ausnahmen geben.

Das IHK-Service-Telefon (Telefonnummer 0711 2005-1688) für Fragen zu Fahrverboten ist geschaltet vom 17.12. bis 21.12. von 8:30 bis 16:30 Uhr.

PM IHK Region Stuttgart

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