Lärmaktionsplan: Göppinger IHK-Unternehmer wenden sich gegen geplante Durchfahrtsverbote – Fahrverbote können kein Ersatz für fehlende Verkehrskonzepte oder Umgehungsstraßen sein

Aus aktuellem Anlass hat sich gestern die Bezirksversammlung der IHK Region Stuttgart Bezirkskammer Göppingen, in der Unternehmer aus allen Branchen des gesamten Kreises Göppingen vertreten sind, erneut mit dem Lärmaktionsplan der Stadt Göppingen befasst. Dort ist deutlich geworden, dass der Schutz vor Verkehrslärm von Anwohnern ein hohes und schützenswertes Gesundheitsgut darstellt.

In der Abwägung sollten jedoch solche Maßnahmen Vorrang haben, die einen möglichst geringen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen. Mit Überraschung hatten betroffene Unternehmen im Raum Göppingen und die IHK Region Stuttgart Bezirkskammer Göppingen als Träger öffentlicher Belange erfahren, dass der von der Stadt Göppingen vorgelegte Maßnahmenkatalog im Rahmen einer Lärmaktionsplanung die Unternehmen deutlich mehr belasten soll, als ursprünglich vorgesehen war. Insbesondere wurden die Vorschläge des von der Stadt Göppingen mit der Lärmaktionsplanung beauftragten Ingenieurbüros weiter verschärft. In den Ortsteilen Faurndau und Holzheim soll das ursprünglich nur für den Schwerlastverkehr vorgesehene nächtliche Durchfahrtsverbot generell auf alle Lkws ausgeweitet werden. Außerdem wurden notwendige Ausnahmen für Anlieger-Unternehmen weiter eingeschränkt oder faktisch gestrichen. Die Vorschläge der Verwaltung sollen in der morgigen Gemeinderatssitzung verabschiedet werden.

Die Bezirksversammlung hatte sich in der Vergangenheit mehrfach auch öffentlich gegen Durchfahrtsverbote in der Stadt Göppingen ausgesprochen und dazu entsprechend abwägend argumentiert. Für die jetzt geplanten Verschärfungen fehlte erst Recht Verständnis. Die Unternehmer begrüßten alle vorgeschlagenen Maßnahmen, die keine oder nur geringe Eingriff in den Straßenverkehr selbst bedeuten, um Anwohner wirksam vor Verkehrslärm zu schützen. Dazu gehören vorgesehene Zuschussprogramme für Schallschutzfenster oder die Fahrbahndeckensanierungen mit sogenanntem Flüsterasphalt. „Durchfahrtsverbote aber stellen erhebliche Eingriffe in den Straßenverkehr und in die Betriebe dar, verursachen durch Umwege sogar deutlich mehr Umweltbelastungen sowie Kosten bei den Unternehmen und verlagern letztlich den Lärm nur auf andere Straßen und damit Nachbarn“, betonte Göppingens IHK-Bezirkskammerpräsident Wolf Martin in der gestrigen Sitzung. Die Unternehmer waren sich einig, dass Durchfahrtsverbote keinen Ersatz für fehlende Verkehrskonzepte der Kommune oder Umgehungsstraßen darstellen können. Da nach den vorgelegten Lärmmessungen an den Strecken nur jeweils bestimmte Häuser belastet sind, wäre der punktuelle Einbau von Schallschutzfenster dort die wesentlich weniger einschneidende und damit bessere Maßnahme.

PM IHK Region Stuttgart Bezirkskammer Göppingen

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