BWIHK begrüßt Vorreiterrolle beim Thema Fernbehandlung – Politik ist aufgerufen diese in Regelversorgung zu übernehmen

„Mit dem Start des Modellprojektes „docdirekt“ und der Erprobung der Fernbehandlung für gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte in Baden-Württemberg, beginnt mit Blick auf die medizinische Grundversorgung ein neues Zeitalter“, so Thomas Conrady, Präsident der beim Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) für Gesundheitswirtschaft federführenden IHK Region Hochrhein-Bodensee.

Die Landesregierung kommt damit ihrem im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziel einen Schritt näher, sich zum modernsten Standort für digitale Medizintechnik und Gesundheitsversorgung zu entwickeln. „Wo Menschen leben und Unternehmen Mitarbeiter beschäftigen, sollte auch die medizinische Versorgung sichergestellt sein. Sie ist ein positiver Standortfaktor und damit aus wirtschaftlicher Sicht, gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen, unerlässlich. Es ist dringend geboten, dass die Landesregierung entsprechende Anstrengungen unternimmt, die flächendeckende Versorgung auch zukünftig sicherzustellen und Angebote zu verstetigen“, so Conrady weiter.

Telemedizinische Anwendungen können für die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung, auch in ländlichen Regionen Baden-Württembergs, von großem Nutzen sein. Beispiele aus anderen europäischen Ländern zeigen dies bereits heute. Das jetzt gestartete Modellprojekt, die Telemedizin nachhaltig auszubauen, ist, gerade weil bundesweite Lösungen noch nicht absehbar sind, sehr zu begrüßen. Ziel muss es sein, telemedizinische Anwendungen nicht nur zu entwickeln, sondern auch dafür zu sorgen, dass diese in die Regelversorgung übernommen werden. Nur so können telemedizinische Anwendungen schlussendlich in der Fläche zum Nutzen der Patienten ankommen. Das vorhandene Know-how in Wirtschaft und Forschung zur Entwicklung solcher Anwendungen ist in Baden-Württemberg vorhanden. Für die Aufnahme in die Regelversorgung braucht es die Politik.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen birgt insgesamt enorme Potenziale für eine qualitativ bessere und effizientere Versorgung der Bevölkerung – und damit auch der Unternehmerinnen und Unternehmer und ihrer Beschäftigten. Aber nicht nur die Unternehmen der Gesundheitswirtschaft müssen den Herausforderungen der digitalen Transformation offensiv entgegengehen, sondern auch der Gesetzgeber. Das Potential digitaler Anwendungen und Innovationen kann nur ausgeschöpft werden, wenn es die rechtlichen, technischen und finanziellen Rahmenbedingungen ermöglichen und fördern. „Aus Sicht des BWIHK sind eine weitere Vereinfachung und rechtliche Klärung der Zulässigkeit von Fernbehandlungen sowie eine Novellierung der Musterberufsordnung erforderlich, um die Fernbehandlung grundsätzlich freizugeben. Der Deutsche Ärztetag hat dies ebenfalls bereits erkannt. Nun sollte die Bundesärztekammer die Anpassung der Musterberufsordnung prüfen“, so Conrady

PM

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