Förderprogramme – Energieeffizienz in Unternehmen – Erweiterung und Verbesserung der Förderrichtlinien

Die Förderprogramme für Unternehmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind durch neue Förderrichtlinien verbessert und erweitert worden. Zum einen sind nun mehr Unternehmen berechtigt, einen Antrag auf Energieberatung zu stellen und zum anderen werden erstmals auch große Unternehmen bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen unterstützt.

Energieberatung im Mittelstand

Das Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Eine qualifizierte Energieberatung zeigt dabei die vorhandenen Einsparpotenziale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz auf. Als KMU profitiert man hierbei von einer Zuwendung der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Infolge der am 1. Dezember 2017 in Kraft getretenen Förderrichtlinie entfällt die Förderung der Umsetzungsbegleitung, wodurch sich die maximale Förderhöhe von 8.000 Euro auf 6.000 Euro reduziert. Im Rahmen der Energieberatung analysiert ein unabhängiger Energieeffizienz-Experte den Energieverbrauch und deckt vorhandene Einsparpotenziale auf. Die Beratung beinhaltet zudem konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Informationen über aktuelle Förderangebote.

Neu ist auch, dass erstmals alle KMU eine geförderte Beratung in Anspruch nehmen können, auch wenn diese einen Spitzenausgleich der Stromsteuer beantragt haben.

KfW Energieeffizienzprogramm – Abwärme (494)

Bei fast jedem thermischen oder mechanischen Prozess im Unternehmen entstehen Wärmeverluste, die allgemein als Abwärme bezeichnet werden. Derartige Verluste können durch energieeffiziente Anlagenkomponenten sowie durch eine optimale Dämmung und Betriebsweise erheblich reduziert werden. Durch das KfW-Energieeffizienzprogramm wird neben Maßnahmen zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung auch die Erstellung des erforderlichen Abwärmekonzeptes gefördert. Im Regelfall erhalten Unternehmen 30 Prozent der förderfähigen Investitionsmehrkosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss. KMU erhalten zudem einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 10 Prozent auf die Investitionsmehrkosten.

Wichtig: Antragsberechtig sind bei diesem Förderprogramm alle Unternehmen, unabhängig von Größe und Umsatz!

Für die genannten Förderprogramme ist zwingend ein bei der BAFA und der KfW zugelassener Energieberater miteinzubeziehen. Die Berater finden Sie im unter www.energie-effizienz-experten.de und bei der Energieagentur Landkreis Göppingen unter http://www.klimaschutz-goeppingen.de/leistungen.

Informationen zur Initiative EnergieEffizienz für Unternehmen (iEnEff) erhalten Sie zudem unter http://www.ieneff.de. Bei weiteren Fragen zu den Förderprogrammen wenden Sie sich gerne an die iEnEff, Tel.: 07161 65165-05.

PM

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