Land startet neue Betriebsberatung für Landwirte

Vergabeverfahren für interessierte Beraterinnen und Berater sowie Beratungsorganisationen startet in dieser Woche / Landwirte können ab Juli geförderte Beratungsmodule in Anspruch nehmen

Um möglichst viele kleine und mittlere Betriebe für eine umfassende Betriebsberatung zu gewinnen, hat das Land ein neues professionelles Beratungsangebot aufgelegt. Damit soll die Beratung in Baden-Württemberg ausgebaut und auf die künftigen Herausforderungen der Landwirtschaft ausgerichtet werden. Bewerbungsstart für an der neuen Förderung interessierte Beraterinnen und Berater ist in dieser Woche. Landwirte sollen die Beratungsmodule dann ab Sommer in Anspruch nehmen können.

Vorbehaltlich der Genehmigung des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) durch die Europäische Union besteht in der neuen Förderperiode grundsätzlich die Möglichkeit, Beratung nach dem Förderprogramm „Beratung landwirtschaftlicher Betriebe“ finanziell zu unterstützen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat vor diesem Hintergrund am 27. April 2015 die Auftragsbekanntmachung zur Vergabe von Beratungsmodulen veröffentlicht. Auf der europäischen Plattform TED (Tenders Electronic Daily) wird in diesen Tagen die erste Stufe der Ausschreibung eingestellt. Alle Beratungsorganisationen und Berater, die zukünftig geförderte Beratungsmodule anbieten wollen, sind dann aufgerufen sich bis zum 26. Mai 2015 zu bewerben. Gegenstand der Ausschreibung ist eine bis zum 31. Dezember 2017 gültige Dienstleistungskonzession.

Die Ausschreibung der neuen Beratungsmodule erfolgt aufgrund wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen als EU-weites öffentliches Vergabeverfahren. Die Auftragsbekanntmachung wird unter http://ted.europa.eu veröffentlicht – und kann unter dem Titel: DE-Stuttgart: „Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung“ über die Suchfunktion abgerufen werden.

Das Vergabeverfahren verläuft zweistufig. In der ersten Stufe können Berater und Beratungsorganisationen ihr Interesse an der Durchführung von bestimmten Beratungsmodulen darlegen. In dieser Stufe wird die Eignung der Beratungsorganisationen sowie deren Beraterinnen und Berater geprüft. Die als geeignet bewerteten Beratungsorganisationen werden dann in der zweiten Stufe zur Abgabe eines konkreten Angebotes aufgefordert.

Das Vergabeverfahren soll bis Anfang Juli 2015 abgeschlossen sein. Durch die vorgesehene Förderung sollen landwirtschaftliche Betriebe vergünstigte und qualitativ hochwertige Beratungsmodule in Anspruch nehmen können. Mit der Förderung unterstützen das Land Baden-Württemberg und die EU die Betriebe dabei, deren Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu verbessern.

Die geplanten Beratungsmodule wurden im Beratungskatalog „Geförderte Beratungsmodule für Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau in Baden-Württemberg“ bereits im Herbst 2014 veröffentlicht. Sie sind unter www.beratung-bw.de abrufbar.

PM

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