Grenzüberschreitende Gesundheit: Patienten kennen ihre Rechte nicht

Die beiden Kontaktstellen EU-PATIENTEN.DE für Deutschland und CLEISS für Frankreich haben sich am Dienstag auf Initiative des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV) in Kehl getroffen, gemeinsam mit dem trinationalen Kompetenzzentrum TRISAN und der AOK Südlicher Oberrhein.

EU-Bürger haben in vielen Fällen das Recht, sich im EU-Land ihrer Wahl behandeln und sich die Kosten erstatten zu lassen. Diese Möglichkeit sei Patienten nicht bewusst, beklagt Bernd Christl von EU-PATIENTEN.DE. Als nationale Kontaktstelle beantwortet seine Plattform sämtliche Fragen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und Kostenerstattung. Besonders in Grenzregionen wie dem Oberrhein sei es relevant, seine Rechte zu kennen, so Martine Mérigeau, Vorstand des ZEV. Sie verweist auf die Broschüre „Ihre Rechte als Patient in der EU“, die auf der Seite www.cec-zev.eu des ZEV zu finden ist und dort auch als gedruckte Version angefordert werden kann.

PM

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