Gegen Abo- und Kostenfallen zur Wehr setzen

Im Herbst 2013 trat das Gesetz zum besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Kostenfallen im Internet in Kraft. Die darin enthaltene Button-Lösung sollte dafür sorgen, dass lästige Kosten- und Abofallen im Internet bald der Vergangenheit angehören. Nach wie vor treiben jedoch zahlreiche schwarze Schafe ihr Unwesen im Netz und versuchen trotz der geänderten gesetzlichen Regelungen abzukassieren. Wer die Rechtslage kennt, kann sich gezielt gegen dubiose Zahlungsaufforderungen zur Wehr setzen.

Frau am ComputerWie funktioniert die sogenannte Button-Lösung?

Ein kostenpflichtiger Vertrag mit einem Unternehmen kommt im Internet nur noch dann zustande, wenn mit der Bestellung ausdrücklich bestätigt wird, dass man sich zu einer Zahlung verpflichtet. Dafür muss die Schaltfläche für die endgültige Abgabe der Bestellung gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „Zahlungspflichtig bestellen“, „Kostenpflichtig bestellen“, „Kaufen“ oder einer ähnlich eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Nicht ausreichend sind hingegen Beschriftungen wie „Anmeldung“, „Weiter“, „Bestellen“ oder „Los“, da diese Formulierungen nicht klar auf die Zahlungsverpflichtung hinweisen. Die eindeutige Beschriftung des Buttons ist Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages. Fehlt sie, kommt der Vertrag nicht zustande. Darüber hinaus ist der Anbieter verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbraucher unmittelbar vor Abgabe einer Bestellung klar, verständlich und unübersehbar über wesentliche Vertragsbestandteile, insbesondere den Gesamtpreis, zu informieren. Die Regelung gilt geräteunabhängig und damit nicht nur für die Internetnutzung am PC, sondern auch für Online-Geschäfte, die mit Smartphones, Tablets oder sonstigen internetfähigen Geräten getätigt wurden. Geregelt sind diese Vorgaben in Paragraph 312j des Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB).

Augen auf bei unseriösen Anbietern

Nach wie vor ignorieren dubiose Anbieter diese Vorgaben oder suchen nach Möglichkeiten sie zu umgehen. Meist betreiben solche Anbieter Internetseiten mit vermeintlich kostenlosen Angeboten für Routenplaner, Kochrezepte, Horoskope und Ähnliches, die jedoch eine Registrierung mit Name, E-Mail-Adresse und eventuell weiteren Daten erfordern. Weil die Button-Lösung nur für Verträge zwischen Unternehmen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt, geben einige Anbieter auch vor, sich mit ihren Angeboten nur an gewerbliche Kunden zu richten (für die die Button-Lösung nicht greift), lassen eine Registrierung durch Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch problemlos zu. Andere Anbieter wiederum werben mit kostenlosen Testmitgliedschaften, die sich ohne rechtzeitige Kündigung in kostenpflichtige Dauerabonnements umwandeln. Die Abzockemethoden sind verschieden – die Folgen für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher sind meist dieselben: Nach der Registrierung erhalten sie Rechnungen über Beträge, die nicht selten im dreistelligen Bereich liegen. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher unter Druck zu setzen und so eine Zahlung zu erzwingen, setzen die Anbieter auf Mahnungen von Anwalts- oder Inkassobüros, Drohungen mit Zwangsvollstreckung oder SCHUFA-Einträgen und argumentieren stellenweise sogar mit frei erfundenen Gerichtsurteilen.

So gehen Sie mit dubiosen Zahlungsaufforderungen um

Die Kostenfallen-Betreiber spekulieren darauf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die die gesetzliche Regelung nicht kennen, sich von den Zahlungsaufforderungen einschüchtern lassen. Weil aber die Voraussetzungen der Button-Lösung bei Internet-Kostenfallen typischerweise nicht erfüllt sind, kommt in diesen Fällen kein wirksamer Vertrag zustande. Da kein wirksamer Vertrage zustande gekommen ist, besteht somit auch keine Zahlungspflicht seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher. Machen die dubiosen Anbieter dennoch Druck und senden Mahnungen und Zahlungsaufforderungen, sollte Folgendes beachtet werden:

Das Vorgehen der Unternehmen ist gesetzwidrig. Zahlen Sie auf keinen Fall.

Ignorieren Sie die Zahlungsaufforderungen nicht, sondern bestreiten Sie den angeblichen Vertragsschluss am besten sofort schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Ein kostenloses Musterschreiben der Verbraucherzentrale:
Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung für eine Internet-Service-Leistung (für Forderungen gegenüber Erwachsenen) (PDF)
Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung für eine Internet-Service-Leistung (für Forderungen gegenüber Minderjährigen) (PDF)

In der Regel bleibt es bei leeren Drohungen, an einem gerichtlichen Mahnbescheid oder gar einer Klage sind die Firmen meist nicht interessiert. Lässt ein Unternehmen dennoch nicht locker, schalten Sie einen Rechtsanwalt ein.

Verbraucherinnen und Verbraucher sind jeden Tag mit einer Vielzahl von Entscheidungen konfrontiert. Verbraucherminister Alexander Bonde und sein Team von Expertinnen und Experten geben beim Serviceangebot „BondesRat — Ihr Verbraucherminister informiert“ praktische Tipps rund um den Verbraucherschutz und informieren über rechtliche Änderungen.

BondesRat: „Button-Lösung: gegen Abo- und Kostenfallen zur Wehr setzen“

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Quelle: Bondes:Rat

PM

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