Erbschaftsteuer darf Familienbetriebe nicht benachteiligen – Keine Gefährdung von Arbeitsplätzen durch neues Gesetz

 Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart setzt sich dafür ein, dass bei der Neufassung des Erbschaftsteuergesetzes die für Baden-Württemberg prägenden Familienunternehmen nicht benachteiligt werden. Gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) werde an Lösungsvorschlägen gearbeitet. Auch sei die IHK mit Wirtschaftsminister Schmid dazu in engem Kontakt, betont IHK-Präsident Georg Fichtner.

„Eine akzeptable Belastung, dauerhafte Rechtssicherheit und wenig Bürokratie müssen die Leitlinien der weiteren Überlegungen bilden“, so Fichtner. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Forderung, dass auch Betriebe bis 20 Beschäftigte die Lohnsumme der Belegschaft über fünf bzw. sieben Jahre nach dem Erbfall aufrechterhalten müssten, stehe dem jedoch entgegen. Wichtig sei es daher, für Kleinunternehmen die einfachste und doch zugleich verfassungskonforme Lösung zu finden. Dies könne zum Beispiel eine Regelung sein, die weiterhin eine klare, wenn auch deutlich reduzierte  Arbeitnehmergrenze vorsehe. Zugleich, so Fichtner, sei für über dieser Grenze liegende Kleinunternehmen eine Staffelung in der Belastung vorzusehen.

Sorgen bereitet Fichtner auch die unterschiedliche Behandlung von Unternehmen je nach Betriebsgröße. Während das Bundesverfassungsgericht kleinen und mittleren Betrieben automatisch eine erbschaftssteuerliche Verschonung zugesteht, soll es bei großen Unternehmen eine sogenannte Bedürfnisprüfung geben.

„Die Frage, nach welchen Kriterien sich dieses Bedürfnis bestimmt, schafft neuen Raum für Unsicherheit, Willkür und Streit“, warnt Fichtner. Und er gibt zu bedenken, dass Baden-Württemberg in besonderem Maß von Familienunternehmen geprägt ist, von denen nicht wenige über die Jahre zu großen Unternehmen herangewachsen sind. „Es ist jetzt die gemeinsame Aufgabe von Politik und Wirtschaft, Lösungen zu finden, damit diese Unternehmen – unabhängig davon, ob groß oder klein – und ihre Arbeitsplätze in der Unternehmensnachfolge dauerhaft gesichert werden“, sagt Fichtner.

In den nächsten vier Jahren stehen laut Institut für Mittelstandsforschung in Bonn 19.000 baden-württembergische Unternehmen mit mehr als 300.000 Arbeitsplätzen zur Übergabe an.

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