IHK-Sachverständigenausschuss konstituiert sich neu – Kammer beruft Sachverständige als kompetente Gutachter

Heute konstituiert sich der Sachverständigenausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart für die Wahlperiode 2017 bis 2020. Dieses Gremium unterstützt die IHK bei der Zulassung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Sachverständige verfügen über herausragende Sachkunde und Erfahrung auf ihrem Fachgebiet und sind besonders zuverlässig. Sie sind damit kompetente und vertrauensvolle Ansprechpartner für Unternehmen, Gerichte, Behörden und Privatpersonen rund um technische und wirtschaftliche Fragen. Sachverständige ermitteln beispielsweise im Schadensfall Ursache, Umfang und Höhe eines Schadens. Außerdem bewerten sie beispielsweise Maschinen, Grundstücke, Häuser und Kunstgegenstände. Die Gutachten der Expertinnen und Experten sollen helfen, Streit zu vermeiden oder ihn zu schlichten. Die öffentlich bestellten Gutachterinnen und Gutachter sind selbstständige Unternehmer und unterliegen der Aufsicht öffentlich-rechtlicher Körperschaften wie der IHK. Ziel ist ein neutrales und sachkundiges Urteil der Sachverständigen. Allein von der IHK Region Stuttgart sind zurzeit über 260 Sachverständige in den unterschiedlichsten Sachgebieten vereidigt – von der Immobilienbewertung bis hin zur Kraftfahrzeug-Schadensanalyse. Ihre erstmalige öffentliche Bestellung muss vom Sachverständigenausschuss befürwortet werden. Das Gremium besteht aus 19 Mitgliedern, darunter öffentlich bestellte Sachverständige verschiedener Sachgebiete sowie Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Justiz. Ein Verzeichnis aller bundesweit von den IHKs öffentlich bestellten Sachverständigen gibt es im Internet unter www.svv.ihk.de. Dort kann schnell und unkompliziert ein kompetenter Ansprechpartner gefunden werden.

PM

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