Eine Immobilie in Frankreich kaufen? Da gelten einige andere Regeln

Vom in Frankreich üblichen Vorvertrag bis zur Wertzuwachssteuer – mit einer neuen Broschüre antwortet das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. auf alle wichtigen Fragen rund um den „Immobilienkauf in Frankreich“.

Ob eine Wohnung oder gleich ein ganzes Haus: Wer eine Immobilie in Frankreich kaufen möchte, muss einiges beachten. Praktische Tipps und rechtliche Informationen liefert die neue Broschüre des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.

Diese erklärt alles Wissenswerte von der Immobiliensuche über den Vertragsabschluss bis hin zu den neuen Regeln des europäischen Erbrechts. Außerdem informiert sie über französische Besonderheiten, die es in Deutschland in dieser Form nicht gibt, wie z. B. die Wohnsteuer, die derjenige zu zahlen hat, der am 1. Januar eines Jahres in der Immobilie wohnt. Auch der in Frankreich übliche Vorvertrag wird erläutert: Der Verkäufer verpflichtet sich zu einem bestimmten Preis zu verkaufen und der Käufer, zum genannten Preis zu kaufen. Des Weiteren wird die besondere Rolle des Notars erklärt, der in Frankreich im Gegensatz zu Deutschland eine umfassende Beratungsfunktion hat. Jede Partei kann sogar einen eigenen Notar beauftragen, wobei die Notarkosten trotzdem nur einmal anfallen.

Die Broschüre gibt es als gedruckte Version kostenlos beim ZEV gegen einen frankierten Rückumschlag sowie online als PDF. Ausführlichere Informationen z. B. zu Gebühren oder zum Erbrecht bietet der neue juristische Ratgeber „Immobilienkauf in Frankreich“ auf der Webseite www.cec-zev.eu des deutsch-französischen Vereins.

Wer statt kaufen mieten möchte, findet praktische Tipps und rechtlichen Rat in der Broschüre

„Mieten in Frankreich“ sowie ausführlichere Infos im Ratgeber „Französisches Mietrecht“ (online Version).
Persönliche Beratung bietet die kostenlose Immobiliensprechstunde, die einmal im Monat im ZEV in Kehl stattfindet. Hier geben deutsche und französische Notare und Steuerberater rund ums Thema Immobilie Auskunft.

PM

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