Sommerzeit ist Konzertzeit: Das sollten Sie wissen, wenn Sie Tickets im EU-Ausland bestellen!

Sei es für Konzerte im Nachbarland oder in Deutschland, in vielen Fällen kaufen Verbraucher ihre Eintrittskarten online im EU-Ausland. Hier einige Ratschläge, um Sie vor bösen Überraschungen zu schützen:   

–          Konzertkarten/Festivalkarten kaufen

Kaufen Sie die Eintrittskarten am besten bei offiziellen Vorverkaufsstellen oder renommierten Internethändlern.

Beliebt ist auch der sog. Zweitmarkt im Internet, also Online-Plattformen, auf denen Tickets insbesondere für angesagte oder bereits offiziell ausverkaufte Veranstaltungen weiterverkauft werden. Vorsicht ist geboten, wenn Tickets extrem teuer oder besonders günstig sind. Zudem besteht die Gefahr vor gefälschten Tickets. Bezahlen sollten Sie daher niemals in Vorkasse. Sie verringern  Probleme, wenn Sie sich im Vorfeld über die Plattform informieren. Aufschluss kann ein Blick ins  Impressum auf der Website geben. Sind Name und andere wichtige Angaben wie Postadresse oder Handelsregisternummer zu finden? Bedenken Sie auch, dass Eintrittskarten, die auf dem Postweg verschickt werden, verspätet eintreffen können. Informieren Sie sich also über Lieferfristen und Haftung. Grundsätzlich gilt, dass es bei Konzertkarten kein Widerrufsrecht gibt.

–          Wenn es anders läuft als erwartet…

Konzert fällt ins Wasser: Sie haben Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Dies gilt auch bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter). Wenden Sie sich umgehend an den Veranstalter. Es wird nur der Betrag erstattet, der auf der Karte steht (ggf. mit Vvk-Gebühr).

Veranstaltung gefällt nicht, zum Beispiel weil ein bestimmter Künstler nicht wie vorher angekündigt auftritt oder der Sänger  das Konzert abbricht. In aller Regel können Sie zumindest die Erstattung eines Teilbetrages verlangen.

Terminverschiebung: Wird das Konzert oder Festival auf einen anderen Tag verschoben, können Sie entscheiden, ob Sie das Konzert besuchen oder Ihr Geld zurückverlangen möchten.

–          Wenn das Konzert/Festival nicht besucht werden kann… 

Können Sie die Veranstaltung krankheits- oder berufsbedingt nicht besuchen, haben Sie kein Recht auf Erstattung des Ticketpreises. Eintrittskarten, die auf Ihren Namen ausgestellt sind, können Sie im EU-Ausland nicht so einfach auf andere übertragen lassen.

Weiterführende Informationen zum Thema gibt es auf unserer Website.  Bei Streitigkeiten mit Unternehmern aus dem EU-Ausland können sich Verbraucher kostenlos an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.

PM

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