15. März – Weltverbrauchertag – Sind Garantien ihr Geld wert?

Ob Fernseher, Staubsauger oder Auto: Viele Hersteller geben für ihre Produkte heute eine Garantie. Doch zusätzlich werden vor allem für teure Elektronikgeräte beim Kauf auch noch kostenträchtige Garantie-Verträge angeboten. Verbraucher sollten aber immer bedenken: Ihnen stehen in der EU die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zur Seite. Für mindestens zwei Jahre ab Erhalt der Ware haftet der Verkäufer, wenn die Ware mangelhaft ist. Dieses Recht kostet keinen Cent extra. Sind kostenpflichtige Garantien dann überhaupt ihr Geld wert?

Um diese Frage zu beantworten, hat das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) die kostenpflichtige Garantien in 25 europäischen Ländern genau unter die Lupe genommen. Zum Weltverbrauchertag am 15. März veröffentlicht das Netzwerk die Ergebnisse. Zusätzlich leiten Checklisten und Länderübersichten alle Verbraucher, die im europäischen Ausland einkaufen wollen, durch den rechtlichen Dschungel von Gewährleistung und Garantien.

 

Das bringt die gesetzliche Gewährleistung, wenn das neu gekaufte Produkt einen Mangel hat:

„Ich habe eine Digitalkamera in Spanien gekauft. Ein Jahr später funktioniert sie nicht mehr. Der Händler sagt, die Garantie sei abgelaufen. Was kann ich tun?“ Verbrauchern steht in der EU, Island und Norwegen das Gewährleistungsrecht zu. Manche europäischen Länder haben die Gewährleistungsfrist sogar noch verlängert – drei Jahre in Schweden, sechs Jahre in Irland und Großbritannien – oder berücksichtigen die durchschnittliche Lebensdauer des Produkts (Finnland, Niederlande).

Verbraucher können deshalb Reparatur, Austausch oder manchmal sogar Erstattung des Kaufpreises verlangen. Übrigens sind die Kunden in den ersten sechs Monaten von der Verpflichtung befreit, dem Verkäufer gegenüber zu beweisen, dass ein Schaden schon bei der Lieferung vorgelegen hat.

 

Wann sich eine kostenpflichtige Garantie lohnt:

„Ich möchte über einen französischen Onlineshop einen Fernseher kaufen. Dort bietet man mir eine kostenpflichtige Garantie von zwei Jahren an. Soll ich von dem Angebot Gebrauch machen?“ Zusätzliche Garantie-Verträge können allerdings auch Vorteile bieten, wenn:

–          Die Laufzeit länger ist als die gesetzliche Gewährleistung (mindestens zwei Jahre)

–          Verbraucher den Mangel auch nach den ersten sechs Monaten nicht beweisen müssen

–          Während der Reparatur ein Ersatzgerät angeboten wird

–          Das Reklamationsverfahren reibungslos und einfach ist

–          Der Händler oder Hersteller die Rückgabe organisiert und alle entstehenden Kosten trägt, wie für Überprüfung, Reparatur oder Ersatz

–          Alle Schäden abgedeckt sind, also auch Wasserschäden, unabsichtliche Bruchschäden oder Oxidation

Ausführliche Informationen zu Gewährleistung und Garantie bietet das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland auf www.eu-verbraucher.de. Dort gibt es auch die Checkliste für Verbraucher, ein Infoblatt, wie es mit Garantie und Gewährleistung in Deutschland aussieht und eine Zusammenfassung der Studie.

PM

 

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