Neues KWK-Gesetz mit zu wenig Anreizen für Klimaschutz und Erneuerbare Energien

Zur Ende letzter Woche im Bundestag verabschiedeten Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) erklärt der Hauptgeschäftsführer des Fachverband Biogas e.V., Dr. Claudius da Costa Gomez:

„Während die internationale Staatengemeinschaft in Paris über ein globales Klimaschutzabkommen berät, geht Deutschland als selbst ernannter Vorreiter in Sachen Klimaschutz zu zögerlich voran. Das zeigt die gestern im Bundestag verabschiedete Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG).

Zwar werden neue Kohle-KWK-Anlagen fortan nicht mehr gefördert. Doch den entscheidenden Schritt – die Öffnung von KWK-Konzepten und Wärmenetzen für Erneuerbare Energien – ist die Bundesregierung nicht gegangen, obwohl insbesondere die Biogas- und Biomethanbranche einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet hatte. Der Ansatz sah vor, KWK-Anlagen bei einer Steigerung der Klimaeffizienz eine Verlängerung der Förderdauer zu gewähren. Auf diese Weise hätten zusätzliche, technologieneutrale Anreize zur Verbesserung der Klimabilanz von KWK-Anlagen gesetzt werden können, ohne das Fördervolumen des KWKG zu erhöhen.

Auch ist bedauerlich, dass die verstärkte Förderung von Wärmenetzen vor allem große Fernwärmenetze adressiert. Dabei leisten gerade Nahwärmekonzepte im ländlichen Raum, die mit Wärme aus Bioenergieanlagen gespeist werden, einen großen Beitrag zur Energiewende im Wärmesektor sowie zur Akzeptanz der Energiewende vor Ort.“

PM

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