Online-Einkauf in der EU: Wenn der Weihnachtsmann nicht liefert

Weihnachten steht vor der Tür: Wer im Internet auf Geschenksuche geht, wird auch bei Online-Händlern im EU-Ausland fündig. Was man über grenzenloses Internet-Shopping wissen sollte, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland.

So erkennen Sie seriöse Händler: Schauen Sie unbedingt ins Impressum. Dort muss eine Postadresse genannt sein. An dieser können Sie erkennen, ob der Anbieter seinen Sitz in der EU hat und Sie somit als Verbraucher nach EU-Recht geschützt sind. Das ist nicht nur für den Widerruf wichtig, sondern auch für das gesetzliche zweijährige Gewährleistungsrecht. Hände weg, wenn lediglich ein Postfach angegeben ist!

Achten Sie auf Lieferfristen: Heiligabend und die Geschenke sind nicht da? Wenn diese aus dem Ausland geliefert werden, müssen Sie wegen Postversand und Auslandsüberweisung mit längeren Lieferzeiten rechnen. Bestellen Sie deshalb rechtzeitig!

Wenn das Geschenk nicht passt oder gefällt: Bei Online-Einkäufen innerhalb der EU gilt ein 14tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt, sobald Sie das Produkt erhalten. Bestellen Sie zu früh, können Sie das Geschenk nach Heiligabend eventuell nicht mehr zurückgeben. Manche Händler bieten aber verlängerte Fristen zur Weihnachtszeit an. Ausnahmen vom Widerrufsrecht gelten für  Hotelübernachtungen, Konzerttickets oder Sonderanfertigungen (z.B. Fotoalben). Schicken Sie die Ware nicht einfach kommentarlos zurück, sondern erklären Sie den Widerruf schriftlich per Brief, E-Mail, Fax oder telefonisch. Manche Händler legen dem Paket auch schon ein entsprechendes Formular bei.

Die Rücksendekosten: Bei einem Widerruf trägt diese der Verbraucher. Hierüber muss der Händler auf seiner Webseite korrekt informieren. Viele große Anbieter übernehmen die Kosten aber auch freiwillig als Serviceleistung.

Die Ware ist beschädigt oder entspricht nicht dem, was Sie bestellt haben: Informieren Sie sofort den Händler und fordern Sie die Lieferung eines neuen Produkts oder die Reparatur.

Wenn es ums Bezahlen geht: Bei Ihnen unbekannten Shops oder größeren Beträgen sollten Sie nicht im Voraus überweisen. Denn Banküberweisungen können Sie später nicht mehr rückgängig machen, was bei Betrug oder Streit mit dem Anbieter zum Problem wird. Informieren Sie sich, ob Sie per Lastschrift bezahlen können. Außerhalb Deutschlands wird diese nur selten akzeptiert, hat jedoch den Vorteil, dass die Zahlung rückgängig gemacht werden kann. Gleiches gilt, wenn Sie mit Kreditkarte bezahlen. Hier sollte eine sichere Verbindung gegeben sein (https://). Für Kreditkarten können aber zusätzliche Kosten anfallen. Bleibt Ihnen nur die Überweisung, dann achten Sie auf die korrekte Angabe des Empfängers und der Bankverbindung, zumal sich die IBAN je nach Land unterschiedlich zusammensetzt.

Mehr zum sicheren Weihnachts-Shopping im Internet gibt es auf www.evz.de. Bei Fragen zu Verbraucherrechten in Europa oder Streit mit einem Händler aus einem EU-Mitgliedsstaat, Norwegen oder Island hilft das EVZ Deutschland kostenlos weiter.

PM

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