BWIHK-Präsident: Bundesregierung soll Gestaltungsspielraum zu Gunsten der großen Familienunternehmen ausschöpfen

„Die Grenze zur Feststellung wann ein Unternehmen als ‚groß‘ eingestuft wird bei nur 20 Mio. Euro je erworbenem Unternehmensanteil zu setzen, irritiert die Familienunternehmen im Südwesten“, betont Dr. Peter Kulitz, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags.

„Das vorgelegte Eckpunktepapier geht weit über das hinaus, was von den Verfassungsrichtern angemahnt wurde. Den im Urteil des Verfassungsgerichts mehrfach angesprochenen Gestaltungsspielraum sollte die Bundesregierung zu Gunsten der großen Familienunternehmen ausschöpfen. Jetzt sieht es leider so aus, dass dieser Spielraum eher zu Lasten der Unternehmen genutzt wird“, so Kulitz weiter.

Für den BWIHK-Präsidenten geht es dabei nicht um eine rein steuerliche, sondern vielmehr volkswirtschaftliche Frage: „Das Rückgrat unsere Wirtschaft ist gefährdet, wenn zukünftig Traditionsbetriebe und ‚Hidden Champions‘ in der Substanz bedroht werden. Schließlich ist Baden-Württemberg das Bundesland, welches ganz besonders von großen Familienunternehmen geprägt ist. Daher bin ich ganz auf der Seite unseres Finanz- und Wirtschaftsministers Schmid, wenn er betont, dass es bei der Neuregelung der Erbschaftsteuer um viele Tausend Arbeitsplätze geht und wir alles daran setzen müssen, dass diese auch bei Unternehmensnachfolgen erhalten bleiben.“

PM

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