Revision einlegen: Wie läuft das im Strafrecht?

Strafrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Daher ist es nicht verwunderlich, dass es zu Fehlentscheidungen kommen kann. Ein Strafverfolgungsbeginn ist ein belastendes Erlebnis. Oft ist es ratsam, Revision einzulegen. Aber was ist eine Revision und wie läuft das im Strafrecht?

Revision im Strafrecht: Definition

Die Revision einlegen im Strafrecht ist ein Rechtsmittel, das der Betroffenen eines Strafverfahrens einleiten kann. Sie dient der Überprüfung des Urteils. Es ist die letzte Möglichkeit, das Gerichtsurteil nochmals zu anzufechten. Das Revisionsgericht lässt keine weiteren Beweise zu. Befugte Personen sind der Staats- und Rechtsanwalt sowie der Verurteilte selbst. Sie wird nach der Urteilsverkündung beim Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof eingereicht.

Der Antrag

Revision kann unter anderem wegen falscher Beweisführung oder fehlerhafter Anwendung des Gesetzes eingereicht werden. Sie ist ein Rechtsmittel, mit dem die für schuldig befundene Partei ihre Angelegenheit vor einem höheren Gericht neu verhandeln lassen kann. Dabei muss sie darlegen, warum die Entscheidung nicht überzeugt. Sie muss glaubhaft machen, dass sie unschuldig ist.

Die Einreichung der Klage

Der Revisionsantrag erfolgt schriftlich. Dabei muss der Antrag die Begründung enthalten, warum die Entscheidung der ersten Instanz aufgehoben werden sollte. Der Antragsteller muss innerhalb von sechs Monaten nach Rechtsprechung des Urteils den Revisionsantrag stellen. Nachdem der Antrag beim Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof eingegangen ist, beginnt die Prüfung des Falls durch die Richter.

Die Frist für das Einreichen

Ein Antrag auf Revision muss innerhalb von 14 Tagen nach der Verkündung des Urteils eingereicht werden. Bei rechtzeitiger Einreichung muss das Revisionsgericht ihn überprüfen. Das Gericht kann den Antrag ablehnen, wenn es davon ausgeht, dass keine Gründe für die Annahme anzunehmen sind. Wenn der Revisionsantrag genehmigt wird, muss das Gericht entscheiden, ob es das Urteil ändert oder nicht. Wenn das Revisionsgericht beschließt, die Entscheidung des ersten Gerichts zu ändern, muss es ein neues Urteil treffen.

Die Voraussetzungen

Das Urteil des Gerichts kann sich durch den Antrag auf Revision ändern. Es muss einen Rechtsfehler geben, der den Ausgang des Verfahrens beeinflusste. Oft ist es ein formeller Fehler oder eine unzureichende Begründung für das Urteil des Richters. Auch die mangelhafte Berücksichtigung von Beweisen kann der Antragsteller angehen. Ein Vergleich zu früheren Urteilen kann als Begründer hervorgebracht werden.

Die Revision hat ihre Grenzen

Ohne Rechtsfehler gibt es keine Änderung der Entscheidung. Dabei trägt der Antragssteller die Kosten des Verfahrens. Nur, wenn ein Fehler vorliegt, ändert sich das Urteil. Der Rechtsmittelführer darf keine neuen Beweise vorlegen oder die strafrechtliche Beurteilung grundlegend infrage zu stellen. Die Revision ist das letzte Mittel, wenn alle anderen Optionen versagten.

Profitieren durch das Revisionsverfahren

Das Einlegen der Revision kann sich lohnen. Ein Revisionsgericht ist eine höhere Instanz als das Erstgericht. Es ist möglich, eine Verurteilung aufheben. In diesem Fall werden auch die Kosten des Revisionsverfahrens erstattet. Bei Strafmaßnahmen außerhalb von Freiheitsstrafen gibt es oftmals Änderungen. So reduzieren sich Geldbußen oder Bewährungsstrafen. In manchen Fällen werden die Urteile ganz aufgehoben. Zudem spielt es keine Rolle, ob der Antragsteller im Vorfeld vor Gericht stand.

Einlegen der Revision

Für alle Betroffenen ist es ratsam abzuwägen, ob eine Revision einzulegen sinnvoll ist. Sie kann wegen falscher Beweisführung eingereicht werden. Auch wegen einer fehlerhaften Anwendung eines Gesetzes. Der Antragsteller sollte wissen, welches Ziel er damit anstrebt. Rechtsanwälte helfen weiter. Sie schaffen Klarheit über Chancen bei der Revision im Strafrecht. Ein Revisionsverfahren führt nicht automatisch zu einer Änderung der Entscheidung. Wenn keine Rechtsfehler vorliegen, bleibt das Urteil bestehen.

PM

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/wirtschaft/145220/

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.