Diese Brandschutz-Pflichten haben Arbeitgeber

Bei dem Thema Brandschutz handelt es sich um eine Angelegenheit, die unbedingt ernst zu nehmen ist. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, denn Brandrisiken bestehen schließlich keinesfalls nur in privaten Haushalten.

Die Statistiken zeigen, dass mit jedem dritten Brand in Deutschland ein Sachschaden einhergeht, der mehr als 500.000 Euro übersteigt. Die Personenschäden sind darin nicht eingeschlossen, ebenso wie der mit einem Brand oft verbundene Imageverlust, eventuelle Vertragsstrafen und Produktionsausfälle. Nicht selten werden durch Brände in Unternehmen Personen schwer verletzt oder kommen sogar zu Tode.

Besonders kleinere Unternehmen vernachlässigen den Brandschutz jedoch häufig – allerdings riskieren sie damit ihre gesamte Existenz. Für Arbeitgeber bestehen hinsichtlich des Brandschutzes einige Pflichten. So müssen sie beispielsweise öffentlich einen Flucht- und Rettungsplan aushängen, an dem sich die Mitarbeiter im Ernstfall orientieren können.

Welchen Pflichten Arbeitgeber im Rahmen des Brandschutzes im Detail nachkommen müssen, erklärt der folgende Artikel.

Betrieblicher Brandschutz – So gestaltet er sich

Der Brandschutz in Unternehmen, welcher auch als betrieblicher Brandschutz bezeichnet wird, setzt sich grundsätzlich aus vier Bereichen zusammen, nämlich dem abwehrenden Brandschutz, dem organisatorischen Brandschutz, dem anlagetechnischen Brandschutz sowie dem baulichen Brandschutz.

Dabei lassen sich außerdem verschiedene Ziele ausmachen, die mit den entsprechenden Brandschutz-Maßnahmen verbunden sind. So dient der betriebliche Brandschutz vor allem dem Schutz von Personen, zu denen nicht nur die Beschäftigten des Unternehmens zählen, sondern ebenfalls Angehörige und Besucher.

Daneben wird durch den Brandschutz ebenfalls ein Sachwertschutz geschaffen. Feuer sind in der Lage, weitreichende materielle Schäden anzurichten. Diese sollen durch den abwehrenden, den organisatorischen und den vorbeugenden Brandschutz verhindert werden. Dennoch gilt die Grundlage, dass der Personenschutz im Verhältnis zu dem Sachwertschutz stets die höchste Priorität genießen muss.

Außerdem erfüllt der Brandschutz jedoch auch hinsichtlich des Umweltschutzes eine Aufgabe – schließlich haben Brände auch auf diese oft weitreichende Auswirkungen. Daneben leiden auch das Image und der Marktwert einer Firma maßgeblich unter einem Brand.

Die gesetzlichen Vorgaben

Geht es um den Brandschutz in Unternehmen, besteht seine Grundlage in dem Arbeitsschutzgesetz, welches im Jahr 1996 etabliert wurde. In dem Paragrafen 3 dieses Gesetzes ist unter dem Kapital der Grundpflichten für Arbeitgeber zu finden, dass für diese eine Pflicht besteht, dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz Gesundheit und Sicherheit erleben. Daneben kommt den Unternehmen ebenfalls die Aufgabe zu, die dafür notwendigen Strukturen zu etablieren.

Daneben gibt das Arbeitsschutzgesetz vor, dass die Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber zwecks einer Gefährdungsbeurteilung zu bewerten sind. Außerdem muss eine entsprechende Dokumentation dieses Prozesses durchgeführt werden.

Das Arbeitsschutzgesetz umfasst darüber hinaus jedoch auch die Themen der Notfallmaßnahmen und der Ersten Hilfe. Im Notfall müssen die Beschäftigten durch ihren Arbeitgeber evakuiert werden und mit Erster Hilfe versorgt werden. Außerdem hat dieser für eine effektive Brandbekämpfung zu sorgen. Wird professionelle Unterstützung für diese Maßnahmen benötigt, darf der Arbeitgeber geeignete Personen dafür ausbilden, ausrüsten und benennen.

Eine Ergänzungen der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes stellt die sogenannte Arbeitsstättenversorgung dar. Die Arbeitsstättenverordnung fokussiert sich dabei vor allem auf die Arbeitsstätte, beziehungsweise ihren Betrieb, ihre Ausstattung und ihre Einrichtung. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, die Ausstattung mit Einrichtungen zur Feuerlöschung sowie Flucht- und Rettungswegen.

PM

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