Leitzinsanhebung der EZB bringt Änderung – Kreissparkasse Göppingen verzichtet auf Verwahrentgelt

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat mit ihrer Entscheidung vom 22. Juli 2022 eine historische Zinswende eingeleitet. Der Hauptrefinanzierungszins wird zum 27. Juli 2022 um 0,50 Prozentpunkte angehoben. Dieser legt fest, zu welchem Zinssatz Banken selbst Geld bei der EZB leihen können.

Zeitgleich wird es auch eine Änderung bei der sogenannten Einlagefazilität geben. Bislang haben Geschäftsbanken bei der EZB einen Einlagezins in Höhe von minus 0,5 Prozent bezahlt, wenn sie bei der EZB Geld geparkt haben, das sie nicht über Kredite in Umlauf geben konnten. Bei Kundinnen und Kunden
hat dies je nach Höhe ihrer Einlagen zu einem vertraglich vereinbarten Verwahrentgelt geführt. Ab 27. Juli 2022 liegt die Einlagefazilität für Geschäftsbanken bei 0,0 Prozent.
„Wir führen dadurch für über Nacht bei der EZB angelegtes Geld keine Zinsen mehr ab und geben diesen Vorteil direkt an unsere Kundinnen und Kunden weiter. Ab dem 27. Juli 2022 verzichten wir auf das sogenannte Verwahrentgelt“, erklärt Dr. Hariolf Teufel, Vorsitzender des Vorstands der Kreissparkasse Göppingen. Für die Sparerinnen und Sparer sowie Unternehmen im Landkreis sei dies eine gute Nachricht. Die Berechnung des Verwahrentgelts ende automatisch.
Der rasante Zinssprung ist ein Grund, ein ausführliches Beratungsgespräch bei der Kreissparkasse zu suchen. „Ob Sie Vermögen oder Schulden haben jetzt ist die Zeit gekommen zu prüfen, ob man für die Zukunft noch richtig aufgestellt ist“, empfiehlt Vertriebsvorstand Klaus Meissner. Er ergänzt: Die hohe Inflation macht es notwendig, dass Anleger ihr Vermögen durch eine passende Anlagestrategie schützen und bei der Baufinanzierung spielt jetzt beispielsweise die Zinsabsicherung durch Bausparen eine wichtige Rolle.
PM Kreissparkasse Göppingen

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