BWIHK-Vizepräsidentin Marjoke Breuning zu den vom Bundeskabinett beschlossenen Steuererleichterungen

„Unsere Betriebe gehen jetzt in das dritte Corona-Jahr, was das für viele bedeutet, haben wir in unserer jüngsten Konjunkturumfrage gesehen. Bei vielen hat der Aufschwung eine deutliche Pause eingelegt, andere stehen mit dem Rücken zu Wand. Die vom Bund beschlossenen Steuererleichterungen sind deshalb ein wichtiger und richtiger Schritt.

Die Regierung setzt damit die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um und entlastet kurzfristig die Betriebe. Besonders die degressive Abschreibung für Investitionen sowie der erweiterten Verlustrücktrag bis Ende 2022 hilft vielen Unternehmen, auch wenn hier noch deutlich Luft nach oben ist. Die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung sollte unbefristet eingeführt werden. Dies würde angesichts der sich beschleunigenden technologischen Entwicklung den wirtschaftlichen Wertverzehr von Investitionen praxisgerechter abbilden. Verluste sollten unbedingt mindestens drei Jahre zurückgetragen werden können: aus diesem Jahr 2022 also mindestens zurück ins für viele Unternehmen wirtschaftlich erfolgreiche Jahr 2019. Zudem hätte auch eine Aussetzung der Mindestbesteuerung für krisenbedingte Verluste erwogen werden können.“

 

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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