Der DSSV Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen und die Experten Allianz für Gesundheit unterstützen gemeinsam juristisch und finanziell Klagen eines Fitnessstudios.

Trotz massiver Lobby- und Aufklärungsarbeit von DSSV und Experten Allianz ist die Bundesregierung nicht bereit, dem Fitness- und Gesundheitstraining den Stellenwert in der Gesellschaft einzuräumen, der unseren Leistungen entspricht! DSSV und Experten Allianz ziehen deshalb jetzt die Notbremse und reichen zwei Klageschriften vor unterschiedlichen Gerichten ein. Ausgehend von einem DSSV-Mitgliedsbetrieb in Baden-Württemberg wurden die folgenden rechtlichen Schritte eingeleitet:

Vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart soll auf der Basis der geltenden Rechtslage nach § 28b Abs.1 Ziff.6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Öffnung des Fitnessstudios zu Gunsten des Individualsports erzwungen werden.

Mit der Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird sowohl die im Infektionsschutzgesetz geregelte Schließung nur aufgrund der Inzidenzen gem. § 28b Abs.1 Ziff.3 IfSG, als auch das Verbot des Individualsports im Fitnessstudio nach § 28b Abs. 1 Ziff.6 IfSG angegriffen.

DSSV und Experten Allianz sind sich sicher, dass diese beiden Klagen dazu führen werden, dass Fitnessstudios nicht weiter benachteiligt werden.

 

PM DSSV e.V.

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