Hotspot-Strategie: Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein

Das Sozialministerium des Landes hat in seinem Erlass zu Hotspot-Regionen die Schließung von Friseursalons als Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgesehen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) kritisiert dies, weil eine Kombination aus anderen, milderen Maßnahmen ebenso effektiv sei.

„Wir sehen den Erlass des Sozialministeriums mit großer Sorge, weil er mit der Schließung der Friseursalons in den sogenannten Hotspots ein Handwerk betrifft, das bereits durch die Schließungen im Frühjahr stark betroffen war. Zudem halten wir die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme grundsätzlich für fragwürdig“, sagt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.

Zum einen habe sich der Dreiklang aus Einhaltung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards, der Hygienevorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Corona-Verordnung des Landes im Friseurhandwerk seit Ausbruch der Pandemie bewährt. Zum anderen wäre beispielsweise das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken (Kundschaft und Friseure) in den Hotspot-Regionen eine zugleich effektive und mildere Maßnahme. Auch die Verpflichtung zur bereits praktizierten verbindlichen Terminvereinbarung lenkt die Kundenströme verantwortlich und pandemiegerecht.

Reichhold weiter: „Überall dort, wo der im Schreiben angesprochene Dreiklang eingehalten wird, gibt es für uns keinen Grund, einen Betrieb komplett zu verbieten. Dies gilt aus unserer Sicht auch für Kosmetikbetriebe, wo entsprechende Schutzmaßnahmen ebenso möglich sind. Zumal sie in anderen Bundesländern mit vergleichbarer Infektionsquote geöffnet bleiben dürfen.“

Der Handwerkstag hat in einem Schreiben an Gesundheitsminister Lucha daher appelliert, den Erlass entsprechend anzupassen.

 

PM Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

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