BWIHK begrüßt Klarheit für Medienakteure – Epp: „Wichtiger Meilenstein mit Relevanz für die gesamte Wirtschaft“

Der Medienstaatsvertrag tritt heute in Kraft. Nach Ratifizierung durch alle Länderparlamente ersetzt der neue Vertrag den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag. „Das ist ein Meilenstein mit hoher Relevanz für die gesamte Wirtschaft“, kommentiert Dr. Wolfgang Epp, Hauptgeschäftsführer der für die im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) in Medienfragen federführenden IHK Reutlingen die Nachricht. „Medien sind heute nicht mehr ausschließlich Rundfunk, lineares Fernsehen oder die Presse. Medien bedeutet heute Streaming, Video on Demand, Plattformen, Influencing, Smart-TVs, Virtual Reality, Suchmaschinen und vieles mehr. Das muss sich auch im rechtlichen Rahmen und in Begrifflichkeiten widerspiegeln. Mit dem neuen Vertrag kommen wir in der medienpolitischen Realität an“, so Epp.

Der neue Medienstaatsvertrag schafft unter anderem Klarheit über den Begriff des Rundfunkprogramms und erlaubt mehr zulassungsfreien Rundfunk. Die meist bürokratische Lizenzpflicht kann etwa für viele Streamer entfallen. Auch andere Akteure, wie Werbetreibende, Streamingdienste, TV-Produkte von Kabelnetzbetreibern oder Benutzeroberflächen wie etwa Smart TVs erfahren durch den Medienstaatsvertrag mehr Rechtssicherheit in ihrer Tätigkeit. Gleichzeitig werden sogenannte „Medienintermediäre“, das sind Plattformen, die selber keine Inhalte publizieren, aber Inhalte von Dritten zusammenstellen und der Allgemeinheit zugänglich machen, mit Sorgfaltspflichten wie Transparenzgeboten und Diskriminierungsverboten belegt. „Medienwirtschaft in Deutschland ist Innovationswirtschaft. Die neu geschaffene Klarheit gibt der Branche den richtigen Raum und Rahmen für aktuelle und zukünftige Geschäftsmodelle und legt so den Weg frei für zukunftsweisende Entwicklungen“, so Epp.

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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