Klimaschutzgesetz: Handwerk sieht Positives, aber auch Nachbesserungsbedarf

Heute läuft die Frist für Stellungnahmen zur geplanten Novelle des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg ab. Dazu erklärt der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT), Rainer Reichhold:

„Auch, wenn die positiven Punkte der Novelle für uns überwiegen: Das Umweltministerium hat noch viele Hausaufgaben zu machen, bevor das Gesetz in den Landtag eingebracht wird. Ziel muss sein, dass die Novelle zu einer breiten Akzeptanz für die Klimaschutzziele führt, die Handwerksbetriebe im Land mitnimmt und so ihre Wirkung für den Klimaschutz voll entfalten kann.

Wir begrüßen ausdrücklich die vorgesehene Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von neuen Nichtwohngebäuden. Diese kann aber nur ein erster Schritt sein, um die vorhandenen Potenziale der Photovoltaik im Land zu erschließen, weshalb wir unsere Forderung nach einer Solardachpflicht für alle Neubauten erneuern. In einem zentralen Punkt sehen wir jedoch umgehenden Klärungsbedarf: Von der PV-Pflicht ausgenommen werden sollen Gebäude, bei denen der Wohnanteil fünf Prozent überschreitet. Es kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass beispielsweise ein gewerbliches Gebäude durch eine Inhaber- oder Hausmeisterwohnung von der Pflicht ausgenommen werden soll. Wir halten daher eine Anhebung auf eine Überschreitung des Wohnanteils von 50 Prozent für notwendig.

Die Einführung einer Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen halten wir grundsätzlich für sinnvoll. Es muss jedoch geklärt werden, ob auch gewerbliche Parkplätze von der Pflicht betroffen wären.

Einen zentralen Aspekt des Gesetzes sehen wir kritisch: Die Einführung und Umsetzung einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte. Eine gebäudescharfe Datenerhebung für die Erstellung von Wärmeplänen ist weder notwendig noch sinnvoll – ganz zu schweigen von den Kosten für die Betriebe und dem damit einhergehenden bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten.

Außerdem darf eine verbindliche Wärmeplanung nicht zu einer einseitigen Bevorzugung von Wärmenetzen führen. Nur Wärmenetze, die für den Bürger wirtschaftlich sowie ökologisch attraktiv und nicht mit einem Zwang belegt seien, werden auch akzeptiert. Den Aspekten Energieeinsparung und –effizienz ist der gleiche Stellenwert einzuräumen wie der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien. Auf dieser Grundlage würde sich auch ein Anschluss- und Benutzungszwang für Wärmenetze, den wir aufgrund der Begünstigung von Monopolen und der Einschränkung der Wahlfreiheit für den Gebäudebesitzer ablehnen, quasi von selbst erübrigen.

Wichtig gerade für das Handwerk: Laut Gesetzentwurf sind die Kommunen berechtigt, unter anderem von Gewerbe- und Industriebetrieben Angaben über die Höhe ihres Energieverbrauchs einzufordern. Diese Anforderungen können nur von großen Unternehmen erfüllt werden. Deshalb brauchen wir ein Landesförderprogramm zur finanziellen Unterstützung kleiner Betriebe – beispielsweise für die Anschaffung von Messstellen, Messwerterfassungssystemen und Auswertungssoftware.

Es ist uns ein wichtiges Anliegen zu den beiden in der Novelle vorgesehenen Rechtsverordnungen – zur Photovoltaikpflicht und den Datenangaben für kommunale Wärmepläne – ebenfalls im Rahmen einer Anhörung Stellung nehmen zu können, ganz im Sinne der parlamentarischen Demokratie. Von deren konkreter und praxistauglicher Ausgestaltung hängt es entscheidend ab, ob die Novelle auf eine breite Akzeptanz trifft und ein erfolgreiches Instrument für den Klimaschutz wird.

 

PM Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

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