Bundesrat beschließt Umsetzung der Düngevordung / EU muss Zusage der Umsetzung am 1. Januar 2021 einhalten

„Heute ist im Bundesrat über die Novelle der Düngeverordnung beraten worden. Bis zum Ende habe ich für die Bauern im Land versucht, eine Regelung zu finden, die uns in der aktuellen Situation vor unnötigen und zusätzlichen Belastungen bewahrt, aber dennoch nicht dazu führt, dass Strafzahlungen auf uns und damit auf die Bauern zukommen. Wir haben kurz vor der Abstimmung die Zusage der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erhalten, dass wesentliche Teile des Pakets erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden, was eine unserer zentralen Forderungen war. Ich erwarte nun vom Bund, dass wir die gewonnene Zeit dafür nutzen, regionale Lösungen zu finden, die der Landwirtschaft nicht zusätzlich Steine in den Weg legen. Das gilt insbesondere für die Umweltseite“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (27. März) in Stuttgart.

Hauk habe sich am 24. März 2020 zusammen mit Herrn Europaabgeordneten Norbert Lins und anderen Länderagrarministern, Abgeordneten des deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, gewandt, um zumindest das unmittelbare Inkrafttreten der Düngeverordnung zu verhindern.

Präsidentin von der Leyen hat heute Morgen kurz vor der Abstimmung im Bundesrat geantwortet und mitgeteilt, dass sie großes Verständnis für die aktuelle Lage in Zeiten der Corona-Krise hat. „Dieses Schreiben belegt uns, dass im Lichte der außergewöhnlichen Umstände im Zusammenhang mit dem Corona-Virus eine Überarbeitungsfrist bis zum 1. Januar 2021 eingeräumt wird, das gilt auch für die Verschärfungen in den roten Gebieten. Damit ist unsere Forderung erfüllt und wir werden die nun gewonnene Zeit intensiv nutzen“, so der Minister.

„Die Strafzahlungen hätten für den Haushalt des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine Belastung von rund 40 Millionen Euro im Jahr nach sich gezogen. Denn die Strafzahlungen wären nach den Vorstellungen des Koalitionspartners nicht dem Gesamthaushalt, sondern dem Einzelplan des Ministeriums angerechnet worden. Konkret hätte dies zur Folge gehabt, dass ganz erhebliche Teile der Maßnahmen aus der zweiten Säule nicht mehr hätten angeboten werden können. Nicht zuletzt diese Abwägung hat mich mit zur getroffenen Entscheidung bewogen“, betonte Minister Hauk.

Der Minister halte an der Forderung einer regionalen Umsetzung der Düngeverordnung fest. „Es kann nicht sein, dass unsere Bauern für das bezahlen, was in anderen Ländern seit Jahren falsch gemacht wird. Unsere Bauern machen ihre Arbeit gut und gewissenhaft. Das muss Berücksichtigung finden“, so der Minister.

Unabhängig davon werde nun im Land weiterhin intensiv an der ‚Binnendifferenzierung‘ gearbeitet, um auch in den ‚roten Gebieten‘ noch ‚grüne Bereiche‘ im Laufe des Jahres herauszuarbeiten. „Bereits für dieses Jahr ist es gelungen, im Rahmen eines Zwischenschrittes durch neue Abgrenzungs- und Differenzierungsschritte die roten Gebiete von bislang rund 9 Prozent auf etwa 6 Prozent zu reduzieren“, betonte Minister Hauk.

 

PM Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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