Andere Termine für Abschlussprüfungen in Baden-Württemberg als im Bund – Verschiebung von Ausbildungsprüfungen in den Sommer 2020

Die heute vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlichen Termine für die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen gelten nicht für Baden-Württemberg. Zwar verschieben die IHKs in Baden-Württemberg die für Anfang Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen ebenfalls in den Sommer 2020, allerdings gelten für Baden-Württemberg gesonderte Termine.

Ausbildungsprüfungen
Die Termine für die gemeinsamen schriftlichen Ausbildungsprüfungen in Baden-Württemberg werden in der kommenden Woche mit dem Kultusministerium und allen zuständigen Stellen in Baden-Württemberg festgelegt. Alle Betriebe und Auszubildenden werden über die neuen Zeitpläne zeitnah von ihrer IHK informiert.Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren und diese nicht ablegen konnten, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen.

Weiterbildungsprüfungen
Bis einschließlich Mai finden auch in Baden-Württemberg keine IHK-Weiterbildungsprüfungen statt.Diese werden zwischen Juni und August nachgeholt. Darauf haben sich die zuständigen IHK-Gremien bundesweit verständigt.

Sach- und Fachkundeprüfungen
Auch alle IHK-Unterrichtungen sowie die IHK-Sach- und Fachkundeprüfungen (zum Beispiel Verkehrsprüfungen sowie Unterrichtungen und Prüfungen aus dem Bereich des Gewerberechts) bleiben in Baden-Württemberg ebenfalls mindestens bis zum 24. April 2020 ausgesetzt. Auch hier werden die örtlichen IHKs zeitnah darüber informieren, wann diese wieder stattfinden können.Die IHK-Organisation begründet die Verschiebung mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen sowie den Vorgaben in einzelnen Bundesländern zu folgen. Insbesondere aufgrund dieser Vorschriften ist es faktisch unmöglich geworden, bundesweit einheitliche Prüfungen ordnungsgemäß abzuhalten.

Hintergrund
In Baden-Württemberg gibt es zwischen dem Kultusministerium und den IHKs eine „Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung des schriftlichen Teils“ der Schulabschlussprüfung und der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen. Dabei werden für die schriftliche Abschlussprüfung gemeinsame Prüfungsaufgaben gestellt.

PM Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

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