Corona-Krise

Zur Minderung der Infektionsgefahr ist Fahrschulen nach Anordnung der Landesregierung vom 16. März 2020 die theoretische und praktische Unterrichtung ab sofort bis auf Weiteres untersagt.

Große Unterrichtsunterbrechungen stehen dem Ziel, möglichst bald in den Besitz des Führerscheins zu kommen, entgegen. Zugleich droht Fahrschülern, welche die praktische Fahrerlaubnisprüfung aus Witterungs- oder anderen Gründen verschieben mussten, das Verfallen der bereits abgelegten theoretischen Prüfung. Berufskraftfahrern, welche die nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz erforderliche Teilnahme an einer Weiterbildung zum jeweiligen Stichtag nicht nachweisen können, droht das Verbot, Busse und Lkw des gewerblichen Verkehrs führen zu dürfen. Insofern hat der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. die Landesregierung gebeten, rechtzeitig für ausgleichende Regelungen zu sorgen.

Die Fahrschulen unseres Bundeslandes müssen sich auf erhebliche, vorher nie gekannte Umsatzeinbußen gefasst machen. Weil es sich meist um kleinere bis mittlere Unternehmen mit einem bis fünf Beschäftigten handelt, reichen die finanziellen Reserven der Betriebe für die zu erwartende Durststrecke bei Weitem nicht aus. Den Fahrschulen droht Existenzverlust. Damit wäre eine flächendeckende, ordnungsgemäße Versorgung mit Ausbildungsleistungen für den Führerscheinerwerb und die gesetzliche Weiterbildung von Kraftfahrern erheblich gefährdet. Das wiederum würde der baden-württembergischen stark vom Auto und Verkehr abhängigen Wirtschaft nachhaltig schaden.

Als Verband erwarten wir, dass, anders als in der Finanzkrise 2008, der Staat diesmal auch an die zuverlässigen Steuerzahler des Small Business denkt und entschlossen handelt.

 

PM FAHRLEHRERVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.

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