IHK warnt vor Wettbewerbsnachteilen für Wirtschaft – Gewerbe- und Industrieflächenmangel große Herausforderung

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart warnt vor Wettbewerbsnachteilen der hiesigen Wirtschaft. Fehlende Gewerbe- und Industrieflächen, eine hohe Unternehmensbesteuerung und der anhaltende Fachkräftemangel sind laut IHK in Zeiten des konjunkturellen Abschwungs zusätzliche Belastungen, mit denen sich die Betriebe konfrontiert sehen.
„Hohe Kosten, fehlende Fachkräfte, Verzögerungen in den Unternehmensprozessen aufgrund von Bürokratie und schließlich Umsatzrückgänge sind die Folgen, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen zu spüren bekommen“, warnt IHK-Präsidentin Marjoke Breuning.

Gewerbe- und Industrieflächen
Der Mangel an geeigneten Gewerbe- und Industrieflächen ist und bleibt nach wie vor eine große Herausforderung für die regionale Wirtschaft und könnte mittel- und langfristig negative Folgen für das Wachstum aber auch für den Bestand der hiesigen Industriebranche haben. In der Region Stuttgart werden dringend neue Flächen gebraucht, damit sowohl die ortsansässigen Unternehmen als auch Unternehmen, die von außen hinzukommen, die benötigten Produktfelder, Geschäftsmodelle und Technologien umsetzen können. Die höchste Nachfrage gibt es in der Industrie, insbesondere im Fahrzeugbau. Aber auch die Logistikbranche, die in der Regel große Grundstücksgrößenklassen benötigt, ist von dem Mangel betroffen. Besonders groß ist die Knappheit im Stadtkreis Stuttgart sowie in den Landkreisen Ludwigsburg und Böblingen. Die Situation in den Landkreisen Rems-Murr und Göppingen erscheint vordergründig entspannter. Allerdings erteilte der Bürgerentscheid in Uhingen der geplanten Ansiedlung eines interkommunalen Gewerbegebiets mit der Gemeinde Ebersbach eine Absage. „Dabei suchen die Betriebe händeringend Flächen“, erklärt Göppingens IHK-Bezirkskammerpräsident Wolf Martin. Die Ausweisung neuer Flächen sei enorm wichtig, um den im Filstal anstehenden Strukturwandel im Kontext der Veränderungen durch Digitalisierung und Elektromobiliät zu bewältigen. „Das betrifft nicht zuletzt auch neue Arbeitsplätze“, so Martin weiter.
Von dem möglichen Gesamtflächenpotenzial der Region von etwa 1.000 Hektar sind nur 200 kurzfristig verfügbar, ungefähr 800 Hektar müssen erst noch baureif beziehungsweise aktiviert werden. „Dafür braucht es einen langen Planungsvorlauf. Daher muss der Schwerpunkt der Verwaltungen schon jetzt auf die Aktivierung der Flächenpotenziale gelegt werden“, erklärt Martin.

Steuerbelastungen
Im Vergleich zu anderen großen Industriestaaten nimmt Deutschland mit einer Steuerbelastung von rund 30 Prozent auf Unternehmensgewinne international mittlerweile eine Spitzenposition ein. „Die Steuerbelastung in Deutschland ist einfach nicht mehr wettbewerbsfähig. Gerade in einer angespannten konjunkturellen Lage bremst dies das Wachstum und hindert Unternehmen in der Region zu investieren“, warnt Breuning. Im Hinblick auf den internationalen Wettbewerb hätte eine Steuerentlastung eine positive Signalwirkung für den deutschen Standort.
Als direkter Nachbar Deutschlands plant Frankreich für das Jahr 2020 die Unternehmen zu entlasten, indem der Steuersatz unter 29 Prozent gesenkt werden soll. Italien hat 2017 den Steuersatz von über 31 Prozent auf 27,8 Prozent gesenkt. Die USA haben 2018 die Ertragsteuern von 35 Prozent auf 21 Prozent gesenkt. Der OECD-Durchschnitt der Industriestaaten liegt in 2020 voraussichtlich bei weniger als 25 Prozent und damit deutlich unter der deutschen Steuerbelastung.

Fachkräftemangel
Obwohl laut aktueller IHK-Konjunkturumfrage die Personalplanung rückläufig ist, sieht jedes zweite Unternehmen immer noch ein Risiko in der Suche nach Fachkräften (siehe Pressemitteilung Nr. 02/20). Der Mangel an gut ausgebildetem Personal ist weiterhin ungebrochen. Durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März 2020 in Deutschland in Kraft tritt, sollen Unternehmen einfacher Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung aus dem Nicht-EU-Ausland beschäftigen können. So entfällt die bisherige Beschränkung auf Engpassberufe, die Vorrangprüfung wird weitgehend ausgesetzt. Ein beschleunigtes Verfahren wird eingeführt, die Möglichkeiten der Nachqualifizierung zum Zweck der Anerkennung einer beruflichen Qualifikation werden ergänzt. Gleichzeitig werden die Mitteilungs- und Auskunftspflichten für Arbeitgeber erweitert. „Das neue Gesetz ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung“, lobt Breuning. „Wir hoffen jedoch, dass dadurch nicht ein neues Bürokratiemonster für die Unternehmen geschaffen wird. Es wäre wünschenswert, statt der Einführung neuer bürokratischer Mitteilungspflichten für Arbeitgeber die Organisation eines Informationsaustausches innerhalb der öffentlichen Stellen zu schaffen“, so Breuning weiter.

 

PM IHK Region Stuttgart

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