Landesregierung beschleunigt Vorstöße zum Ausbau der Elektromobilität

Die baden-württembergische Landesregierung prüft zusammen mit Hessen die Bundesratsinitiative, den Kauf gewerblich genutzter Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeugen sowie Ladestationen steuerlich über eine befristete Sonderabschreibung zu fördern. Einem entsprechenden Antrag des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur (MVI) stimmte das Kabinett bei seiner Sitzung am Dienstag zu.

Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte am Mittwoch in Stuttgart: „Diese Sonderabschreibung ist der Anreiz, den der Markt braucht. Auch wird hierdurch mittelfristig ein echter Gebrauchtwagenmarkt für Elektrofahrzeuge geschaffen werden. Mit diesem Beschluss wird der gemeinsame Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität als eine wichtige Ergänzung zum bereits beschlossenen Elektromobilitätsgesetz der Bundesregierung und im Sinne der Förderung der Elektromobilität der Landesregierung zur Entscheidung gebracht.“ Außerdem trägt die baden-württembergische Landesregierung auch eine auf Niedersachsen zurückgehende Initiative mit, in der die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird, die Einführung einer Kaufprämie für privat genutzte Elektrofahrzeuge zu prüfen. Beide Initiativen waren zuvor im Bundesrat vertagt worden, sollen aber nach dem Willen der baden-württembergischen Landesregierung nun doch schon in der nächstens Plenarsitzung beschlossen werden.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg habe die Basis für einen Ausbau der Elektromobilität geschaffen. Bereits heute fahren 20 Prozent aller deutschen Elektroautos in Baden-Württemberg. „Jetzt muss auch der Bund Anreize schaffen, die die Bürgerinnen und Bürger zum Umstieg motivieren“, unterstrich Minister Hermann

Die Bundesregierung will bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straße bringen. Aufgrund der derzeit geringen Zahl von ca. 24.000 zugelassenen Elektrofahrzeugen in Deutschland scheint die Erreichung dieses Ziels in weiter Ferne. Deshalb bedarf es aus Sicht mehrerer Bundesländer weitere Anreize über die Regelungen im Elektromobilitätsgesetz hinaus.

Die Landesregierung unterstützt und fördert die Markteinführung von E-Fahrzeugen auf vielfältige Weise. So beschloss beispielsweise das Kabinett im Jahr 2014, den Anteil der E-Fahrzeuge in der Landesflotte auf 10 Prozent festzulegen. „Wir sind echte Vorreiter in Sachen innovativer Technologien und hoffen, dass Kommunen und Landkreise unserem Vorbild folgen“, erläuterte Minister Hermann.

Weitere Informationen:

Die Landesregierung hat das Ziel, Baden-Württemberg zur Pionierregion für nachhaltige Mobilität zu machen. Mit seiner Kampagne „Neue Mobilität: bewegt nachhaltig“ informiert das MVI unter www.neue-mobilitaet-bw.de über Fortschritte und aktuelle Projekte. Das Konzept beinhaltet die Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel und die bessere Vernetzung der Verkehrsträger untereinander, eine bessere Infrastruktur für umweltfreundliche Fahrzeuge, fahrrad- und fußgängerfreundliche Wege sowie einen leistungsstarken Öffentlichen Personennahverkehr. Die Förderung der Elektromobilität- ist daher nicht auf Pkws begrenzt, auch Busse und Räder werden elektrifiziert.

PM

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