Mehr Pflegegeld für Tagesmütter und Tagesväter im Landkreis

Jetzt ist es offiziell: Nach dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses und des Kreistags im Dezember 2018 erhalten Tagesmütter und Tagesväter seit Anfang diesen Jahres mehr Pflegegeld für ihre Tageskinder: Einen Euro mehr gibt es für die unter 3-jährigen und zwei Euro mehr für die über 3-jährigen Kinder. Der Landkreis rechnet in Zukunft mit Mehrkosten in Höhe von ca. 330.000,- Euro pro Jahr, sofern sich die Fallzahlen in vergleichbarer Höhe bewegen.

Im Frühjahr 2018 hatte der Tagesmütterverein beim Landkreis beantragt, die Tagesmütter und Tagesväter besser zu bezahlen und das Pflegegeld, entsprechend den umliegenden Landkreisen, für die über und die unter 3-jährigen Kinder anzugleichen. Ein weiterer Grund war, dass seit sechs Jahren die Vergütung von Tagespflegepersonen in Baden-Württemberg von bisher 4,50 Euro pro Kind und Stunde für über 3-jährige bzw. 5,50 Euro für unter 3-jährige Kinder nicht erhöht wurde. Vom Pflegegeld haben alle Tagesmütter und Tagesväter als selbständig Tätige sämtliche Ausgaben zu tragen, wie zum Beispiel Ernährung der Kinder, Spiel- und Bastelmaterial, Steuern und hälftige Sozialversicherungsbeiträge, Miet- und Nebenkostenanteil sowie Fahrtkosten. Der Tagesmütterverein erhofft sich durch die Erhöhung, dass die Tätigkeit als Tagesmutter bzw. Tagesvater attraktiver wird, um mehr Frauen und Männer für die Betreuung von Tageskindern gewinnen und die dringend notwendigen Plätze bereitstellen zu können.

Im Rahmen des Paktes für gute Bildung und Betreuung stellt das Land Baden-Württemberg seit Anfang 2019 zusätzlich weitere 2,83 Mio. Euro zur Verfügung und finanziert damit umgerechnet für den Kreis Göppingen 50 Cent pro Kind und Stunde bei über Dreijährigen bei. Im Bereich der Kinder unter drei Jahren beteiligt sich das Land bereits an den Kosten der Kindertagespflege. 68 Prozent der Ausgaben für die laufende Geldleistung trägt das Land hier über den kommunalen Finanzausgleich. Somit ist auch der eine Euro mehr für Kinder unter drei Jahren zu einem großen Teil durch das Land finanziert. Zusätzlich zum empfohlenen Stundensatz fördern viele Städte und Kommunen im Landkreis Göppingen Tagespflegepersonen über kommunale Fördermodelle.

Hintergrund:
Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter drei Jahren in Anspruch genommen. Die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssituation und die hohe zeitliche Flexibilität werden als wesentlicher Vorteil gegenüber der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gesehen. Die Betreuung in der Kindertagespflege zielt, ebenso wie die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen darauf ab, die Entwicklung eines Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern, die familiäre Erziehung zu unterstützen und zu ergänzen sowie Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Seit dem 01.08.2013 haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

PM Landratsamt Göppingen Kreisjugendamt Göppingen

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