Menschenwürdiges Sterben: Land stärkt Hospiz- und Palliativversorgung der Bürgerinnen und Bürger mit 1,3 Millionen Euro

Ein mit 1,3 Millionen Euro ausgestatteter Aktionsplan soll die Hospiz- und Palliativversorgung in Baden-Württemberg verbessern. Der Ministerrat hat am Dienstag (4. Dezember 2018) über die Umsetzung dieser vom Ministerium für Soziales und Integration gemeinsam mit dem Landesbeirat Palliativversorgung Baden-Württemberg erarbeiteten Konzeption beraten.

„Leider haben immer noch viele Menschen Hemmungen im Umgang mit den Themen Sterben und Tod, für manche ist das Ende des Lebens nach wie vor ein Tabu. Eine verantwortungsbewusste und aufgeklärte humane Gesellschaft muss Sterbenden und deren Angehörigen aber so viel Unterstützung und Geborgenheit geben wie nur möglich. Ich betrachte es deshalb als eine zentrale Aufgabe der Politik allgemein und ganz konkret dieser Landesregierung, sich für eine deutliche Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Baden-Württemberg einzusetzen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach der Sitzung des Ministerrats in Stuttgart.

Für 2018 und 2019 habe das Land für den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zusätzlich rund 1,3 Millionen Euro vorgesehen, so der Ministerpräsident. Das sei mehr als das Vierfache der bisher dafür zur Verfügung stehenden Mittel.

„Wir haben uns im Dialog mit dem Landesbeirat Palliativversorgung und dem Hospiz- und Palliativ-Verband Baden-Württemberg auf einen umfassenden, zukunftsweisenden Aktionsplan verständigt, um die Sorgekultur für Menschen am Lebensende zu verbessern“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. „Diesen haben wir vor kurzem auf einem Bürgertag Palliative Care in Stuttgart mit über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert und weiterentwickelt.“ Es gehe darum, schwerstkranken und sterbenden Menschen einfühlsam dabei zu helfen, ihr Lebensende in Würde zu verbringen, und deren Angehörigen beizustehen.

„Nachdem der Bund für die spezialisierte Palliativversorgung sehr viel getan hat, sehe ich die größte Herausforderung für das Land in der Verbesserung der Palliativkompetenzen in den Pflegeeinrichtungen vor Ort“, so der Minister weiter. Die Beschäftigten dort würden immer stärker mit der Tatsache konfrontiert, dass Pflegeheime aufgrund kürzerer Verweildauern zunehmend zu Orten des Sterbens würden. Die qualitativ hochwertige Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner könne nur aufrechterhalten werden, wenn Pflegeeinrichtungen ihre Palliativkompetenz weiter ausbauten. Leider spiele die Pflege sterbender Menschen in der Altenpfleger-Ausbildung derzeit noch eine sehr untergeordnete Rolle. Deswegen unterstütze das Land mit seinem Aktionsplan die Fortbildung von Beschäftigten aus Pflegeeinrichtungen in Fragen rund um Palliativversorgung, Schmerzlinderung und Sterbebegleitung. „Die zusätzliche Unterstützung darf sich aber nicht auf pflegerische Themen beschränken, sondern betrifft auch die Hauswirtschaft und Verwaltung“, sagte Lucha. Pflegeeinrichtungen müssten bei der Verbesserung des Umgangs mit Sterben und Tod ganzheitlich gestärkt werden. Lucha: „Eine strukturell untermauerte Palliativkultur sollte künftig in jedem guten Pflegeheim eine Selbstverständlichkeit sein.“

Ein weiterer Schwerpunkt des Aktionsplans betreffe die Förderung der Fortbildung von ehrenamtlichen Trauerbegleitenden, so Lucha weiter. „Unterstützende oder spirituelle Begleitung machen einiges leichter und eine einfühlsame Trauerbegleitung gibt auch den Angehörigen die Kraft, um in Würde und in Ruhe Abschied nehmen zu können.“ Mit dem traurigen Moment des Todes sei für die Angehörigen die Zeit des Abschiednehmens noch lange nicht vorbei. Lucha: „Bei vielen macht sich der größte Schmerz und ein Gefühl von Leere sogar erst nach der Bestattung bemerkbar.“ Die Trauerbegleitung ziele darauf ab, Menschen in einer schwierigen Lebensphase zu unterstützen und zu stabilisieren und damit vor Krankheiten wie zum Beispiel Depressionen zu bewahren. „Mit der Förderung der Teilnahme vor allem bürgerschaftlich Engagierter an Weiterbildungskursen zu Trauerbegleitern betritt Baden-Württemberg Neuland. Weitere Länder werden unserem Beispiel aber folgen“, ist sich Lucha sicher. Rund 8.000 Ehrenamtliche unterstützen Menschen in der schmerzlichen Situation des Abschiednehmens, schenkten ihnen Kraft, Zeit und Zuspruch. „Bei einem so sensiblen Thema wie dem Tod müssen sie wissen, wo ihre eigenen Grenzen sind, wo Lachen oder Weinen hilft, wann sie reden und wann sie besser schweigen sollten. Mit ganz viel Herz sind sie dabei, begleiten Menschen in ihrer schwersten Zeit, sind einfach da und hören zu, machen Mut und spenden Trost. Für ihr großartiges Engagement verdienen diese Menschen unsere höchste Anerkennung und größten Respekt.“

Bislang sei der Aktionsplan von den Bürgerinnen und Bürgern, den ehrenamtlich Engagierten und den Einrichtungen sehr gut angenommen worden. „Die große Nachfrage und der hohe Mittelabruf zeigen den Bedarf – und dass wir mit unseren Maßnahmen richtig liegen“, sagte Lucha abschließend

Der Aktionsplan „Hospiz- und Palliativversorgung in Baden-Württemberg 2018/2019“ in Kürze:
Der Aktionsplan „Hospiz- und Palliativversorgung in Baden-Württemberg 2018/19“ umfasst bei einem Gesamtvolumen von 1,3 Millionen Euro insgesamt fünf Schwerpunkte:

 

  1. Stärkung der Palliativkompetenz in Pflegeeinrichtungen
    Seit dem 15. September 2018 fördert das Land die Teilnahme von Beschäftigten stationärer Pflegeeinrichtung an einem Kurs zur Begleitung sterbender Menschen in Pflegeheimen mit bis zu 1.000 Euro.
  2. Förderung der Trauerbegleitung in Baden-Württemberg
    Seit dem 15. September 2018 fördert das Land die Teilnahme an Weiterbildungskursen in der Trauerbegleitung mit bis zu 700 Euro.
  3. Palliative Care BW: Förderung stationärer Hospize in Baden-Württemberg
    Vom 1. Juni 2018 bis zum 31. Oktober 2019 fördert das Land für jeden neu entstehenden Hospizplatz investive Maßnahmen mit bis zu 10.000 Euro.
  4. Hospiz- und Palliativ-Informationsportal für Baden-Württemberg
    Bis Ende 2018 wird der Internetauftritt des Hospiz- und Palliativverbands Baden-Württemberg um ein landesweites, umfassendes Informationsportal erweitert.
  5. Qualifizierung durch Hospitation im Kinder- und Jugendhospiz Stuttgart
    Von August 2018 bis Ende 2019 können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mobiler Hospizdienste aus Baden-Württemberg für zwei Wochen im stationären Kinder- und Jugendhospiz Stuttgart hospitieren. Ziel ist eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit sowie der Wissens- und Erfahrungsaustausch.

 

Nähere Informationen zu den einzelnen Förderaufrufen finden Sie auf unserer Homepage unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/medizinische-versorgung/palliativ-und-hospizversorgung/.

 

PM Staatsministerium Baden-Württemberg

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