Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren besteht seit 5 Jahren

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr wurde zum 01. August 2013 eingeführt und besteht nun seit genau fünf Jahren.

Mit den Investitionsprogrammen des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung und dem vom Land mit dem Kinderbetreuungsfördergesetz bereitgestellten Fördermitteln konnte das Regierungspräsidium Stuttgart seit dem Jahr 2008 insgesamt mehr als 24.400 zusätzliche Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und mehr als 4.200 zusätzliche Betreuungsplätze bei Tagesmüttern mit bislang rd. 197 Millionen Euro fördern. Dabei können mit dem im Jahr 2017 aufgelegten vierten Investitionsprogramm des Bundes erstmals auch zusätzliche Plätze für Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege gefördert werden.

„Bemerkenswert ist besonders“, so Regierungspräsident Wolfgang Reimer, „dass die Kommunen keine Kosten gescheut haben und gewaltige finanzielle Mittel in den vergangenen 10 Jahren für Investitionen zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren aufgewendet haben“.

Er führt weiter aus, dass hierdurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erheblich unterstützt werde und ein gutes Kinderbetreuungsangebot in den Kommunen einer der zunehmend wichtigen Faktoren für die Entscheidung junger Familien sei, wo sie sich niederlassen wollen. Verbunden sei dies auch mit einem Standortvorteil für Betriebe, die qualifizierte junge Fachkräfte suchten, die mehr denn je in vielen Branchen dringend benötigt würden.

Das Ende der Fahnenstange beim Ausbau der Betreuungsplätze sei jedoch noch nicht erreicht. Vor allem im Großraum Stuttgart werden weitere Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dringend benötigt, auch wegen der erfreulich angestiegenen Geburtenrate.

PM Regierungspräsidium Stuttgart

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