Korrekturen am Pflegepersonalstärkungsgesetz sind notwendig

Der Hartmannbund Landesverband Baden-Württemberg begrüßt den im Rahmen der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg gefassten Beschluss zum Pflegepersonalstärkungsgesetz.

Darin wird die Bundesregierung u.a. dazu aufgefordert, ein Gesamtkonzept zu erstellen, welches sicherstellen soll, „dass zukünftig sämtliche Personalkosten außerhalb der DRG-Systematik finanziert werden und ein vollständiger Ausgleich von Tarifsteigerungen auch im ärztlichen Dienst stattfindet.“ Dazu sagt Klaus Rinkel, Vorsitzender des Hartmannbundes Baden-Württemberg: „Es ist für mich unverständlich, weshalb der Gesetzgeber solche Regelungen nicht auch für die Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern vorsieht. Es ist richtig und wichtig an der Situation der Pflege rasch etwas zu ändern. Die Änderung in der Personalkostenfinanzierung kann ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der Bedingungen in der Pflege sein und zum Wohl der Patientinnen und Patienten beitragen. Der Personalmangel an Krankenhäusern besteht jedoch auch bei uns Ärzten. Deshalb besteht an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf, zumal zu befürchten ist, dass das Gesetz in der jetzigen Form zu Verwerfungen beim Personal führen wird.“

Insgesamt stellt Rinkel fest, dass eine bessere Finanzierung der Personalkosten noch keine besseren Arbeitsbedingungen in den Kliniken garantiert. Die Krankenhausträger sind gefordert Arbeitsabläufe, Personalstruktur und Zusammenarbeit der Berufsgruppen besser zu organisieren.

Der Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e.V. ist der einzige freie Verband, der die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen aller Ärzte, Zahnärzte und Medizinstudierenden in Deutschland vertritt.

 

PM Hartmannbund  – Verband der Ärzte Deutschlands e. V.

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