Notfallversorgung im Landkreis bleibt an den Patienten orientiert

Notfallversorgung im Landkreis bleibt an den Patienten orientiert

Die neue Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur stationären Notfallversorgung sieht eine sichere Erreichbarkeit, verbesserte Qualität und eine zielgenaue Finanzierung vor. Beide Standorte der ALB FILS KLINIKEN in Göppingen und Geislingen erfüllen mit ihren Notaufnahmen die Mindestanforderungen an die neuen Notfallstrukturen und erhalten nun künftig Vergütungszuschläge, die den Umfang der vorgehaltenen Strukturen berücksichtigen und weiterhin die hohe Qualität in der Notfallversorgung der Menschen sicherstellen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, hat im April dieses Jahres einen Beschluss zur Neuordnung der stationären Notfallversorgung gefasst. Basis der Neuordnung bildet ein Notfallstufenkonzept, in welchem neue Mindestanforderungen für die Notfallstrukturen in Krankenhäusern festgelegt sind. Die Einordnung in die jeweilige Versorgungsstufe erfolgt anhand der Art und Anzahl von Fachabteilungen, der Anzahl und Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals, der Kapazität zur Versorgung von Intensivpatienten, der medizinisch-technischen Ausstattung sowie der Strukturen und Prozesse der Notaufnahme.

Hier wird auf der Grundlage eines strukturierten Systems, des sogenannten Manchester Triage-Systems, über die Priorität der Behandlung entschieden.

So sieht die neue Regelung vor, dass ein Krankenhaus für die Zuordnung in die Basisnotfallversorgung, die Stufe 1, mindestens über die Fachabteilungen Chirurgie/Unfallchirurgie und Innere Medizin am Standort verfügen muss. Die Aufnahme von Notfällen erfolgt dabei 24 Stunden an 7 Tagen die Woche in einer Zentralen Notaufnahme, kurz ZNA. Zudem muss gewährleistet sein, dass ein Facharzt innerhalb von maximal 30 Minuten für die medizinische Versorgung am Patienten ist. Für Notfallpatienten, die eine intensivmedizinische Betreuung benötigen, muss eine Intensivstation mit mindestens sechs Betten in der Klinik vorhanden sein. Neben den Mindestanforderungen für die Basisnotfallversorgung enthält die Regelung des G-BA auch die Anforderungen an eine erweiterte (Stufe 2) und umfassende (Stufe 3) Notfallversorgung.

„Wir freuen uns, dass wir nach der neuen Regelung an unseren beiden Klinikstandorten, der Klinik am Eichert in Göppingen und der Helfenstein Klinik in Geislingen, unsere interdisziplinären Zentralen Notaufnahmen erhalten können“, so Dr. Ingo Hüttner, Medizinischer Geschäftsführer der ALB FILS KLINIKEN. Die Helfenstein Klinik wird der Basisnotfallversorgung (Stufe 1) zugeordnet sein, die Klinik am Eichert erfüllt vollumfänglich die Anforderungen der Stufe 2, der erweiterten Notfallversorgung. „Die ALB FILS KLINIKEN leisten an ihren Standorten damit auch zukünftig einen zentralen Beitrag zur Gesundheitsversorgung der Menschen im Landkreis und erfüllen den Anspruch nach einer qualitativ guten wohnortnahen Notfallversorgung nicht nur in der großen Kreisstadt Göppingen, sondern in der gesamten Alb-Fils-Region“, bekräftigt Hüttner.

Krankenhäuser, die die Mindestanforderungen erfüllen, die aus qualitativer Sicht für eine gute Notfallversorgung erforderlich sind, erhalten zukünftig der Höhe nach gestaffelte finanzielle Zuschläge. „Die Vergütungszuschläge berücksichtigen die in unseren Kliniken vorgehaltenen Notfallstrukturen wie Medizingeräte oder Fachpersonal und machen die Finanzierung für uns gerechter als bisher“, so der Kaufmännische Geschäftsführer Wolfgang Schmid.

In den beiden Notaufnahmen der ALB FILS KLINIKEN stellten sich im vergangenen Jahr etwa 85.500 Notfallpatienten vor, davon wurden etwa 67.400 direkt in den Zentralen Notaufnahmen der Kliniken behandelt. Die anderen Notfallpatienten wurden durch die Notfallpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung, welche an den Wochenenden und an Feiertagen an beiden Klinikstandorten angesiedelt sind, versorgt. Die stationäre Notfallversorgung wird dabei durch qualifiziertes Fachpersonal sichergestellt: Insgesamt bestehen die Teams an beiden Standorten aus rund 19 Vollkräften im Ärztlichen Dienst und knapp 50 Vollkräften im Pflege- und Funktionsdienst. „Allein daraus ergibt sich eine Vielzahl spannender Berufsbilder in unseren Kliniken“, so Hüttner weiter. Beispielsweise haben die ALB FILS KLINIKEN seit Frühjahr dieses Jahres die ersten Notfallpfleger Baden-Württembergs und folgen damit als eines der ersten Krankenhäuser der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur qualitativen Verbesserung der Notfallversorgung.

Der G-BA Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Übergangsbestimmungen sind für Anforderungen an eine Zentrale Notaufnahme und an die Qualifikation des Fachpersonals in der Zentralen Notaufnahme festgelegt.

Übrigens ist auch das Christophsbad als Notfallklinik anerkannt. Sie ist eine spezielle Notfallklinik für Neurologiepatienten, etwa bei Schaganfällen.

Nicht in der Helfensteinklinik behandelt werden unter Anderem Notfälle aus den Bereichen Herzinfarkt, Schlaganfall, schwere Wirbelsäulen- oder Beckenverletzungen, schwere Kopfverletzungen. Diese Patienten werden von den Rettungswagen direkt zur Klinik am Eichert gefahren.

Neu ist in Göppingen, dass die Klinik am Eichert per Videokonferenz Neurologen der Universitätsklinik Freiburg zur Diagnose hinzuziehen können (Foto). Bei der Neurochirurgie kooperieren die Kliniken im Landkreis mit dem Bundeswehrkrankenhaus in Ulm.

In Deutschland gibt es zurzeit 1.748 allgemeine Krankenhäuser, von denen etwa 1.120 Krankenhäuser die neuen regeln erfüllen. Die anderen Krankenhäuser haben überwiegend auch schon bisher keine Notfallversorgung erbracht. Auf sie entfallen bisher nur ca. 5 % der im letzten Jahr behandelten Notfälle. Aber keine Klinik darf Notfälle abweisen. Für alle gilt die allgemeine Pflicht zur Hilfeleistung im Notfall. Die Krankenhäuser erhalten auch die normalen Behandlungskosten erstatten.

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