Anordnung auf Empfehlung des Gesundheitsamtes bei der Klinik am Eichert

In der Klinik am Eichert sind vermehrt Fälle mit Vancomycin-resistenten Enterokokken (VRE) aufgetreten. Das Gesundheitsamt des Landkreises teilt hierbei mit, dass nun Maßnahmen zur Eindämmung des Befalls mit VRE auf Anordnung der Ordnungsbehörde der Stadt Göppingen erfolgt seien.

Nach der Rechtslage (§ 16 Abs. 6 Infektionsschutzgesetz – IfSG) muss die Ordnungsbehörde, in diesem Fall die Stadt Göppingen, Maßnahmen anordnen, die vom zuständigen Gesundheitsamt, hier des Landkreises Göppingen, empfohlen werden. Die Stadt Göppingen hat hierbei keinen Ermessensspielraum, sondern muss unmittelbar handeln. Das Gesundheitsamt hat die Stadt Göppingen in den letzten Monaten ständig über in seinen Augen notwendige Maßnahmen informiert und entsprechende Anordnungen empfohlen, die von der Stadt umgesetzt wurden.

PM

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