Neuausschreibung des Förderprogramms Kommunale Flüchtlingsdialoge in Baden-Württemberg

Die Integration geflüchteter Menschen in die Gesellschaft ist eine Gemeinschaftsaufgabe, der sich alle Kommunen aktuell stellen. Diese herausfordernde Aufgabe bringt viele Gestaltungschancen und Entwicklungsmöglichkeiten mit sich. Auf der Basis einer Kultur der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern wird mit dem Format der Kommunalen Flüchtlingsdialoge ein Prozess in Gang gesetzt, der möglichst viele kommunale Akteure einbindet, auch unbequeme Themen anpackt und Perspektiven für ein gelingendes Zusammenleben in der Kommune eröffnet.

Zur Vorbereitung eines Kommunalen Flüchtlingsdialogs erstellt ein externer Berater oder eine Beraterin gemeinsam mit der Kommune eine konkrete Analyse des Bedarfs, der Themenfelder und der Akteure. Die Suche und Beauftragung eines Beratungsbüros erfolgt durch die Kommune. Gemeinsam mit dem externen Berater oder der Beraterin wird der Dialog in einer Kommune durchgeführt und die Ergebnisse werden zusammengefasst. Ziel ist es, Lösungsansätze für die Herausforderungen zu finden, daraus konkrete Maßnahmen herauszuarbeiten sowie Vereinbarungen für deren Umsetzung und die weitere Zusammenarbeit zu treffen.

Städte, Gemeinden und Landkreise, die einen Kommunalen Flüchtlingsdialog durchführen wollen, können ab sofort wieder Anträge stellen. Die Kommunalen Flüchtlingsdialoge können bis 30. Juni 2017 stattfinden.

Das Beteiligungsformat wird gefördert vom Staatsministerium Baden-Württemberg und dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg aus Mitteln des Programms „Flüchtlingshilfe durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“. Umgesetzt wird das Förderprogramm von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) im Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement in der Flüchtlingshilfe. Vor Antragstellung ist ein ausführliches Informationsgespräch erforderlich, das telefonisch erfolgen kann.

PM

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