Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen bei rund 2,7 Milliarden Euro

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2015 für Sozialhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII (Sozialhilfe) in Baden‑Württemberg brutto insgesamt rund 3,1 Milliarden (Mrd.) Euro ausgegeben. Nach Abzug der Einnahmen, die den Sozialhilfeträgern z. B. aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto rund 2,7 Mrd. Euro. Das waren 5,3 Prozent oder 136,9 Millionen (Mill.) Euro mehr als 2014.

Sozialhilfeleistungen 16Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (Kapitel 3 SGB XII) wurden netto 87,2 Mill. Euro ausgegeben und damit 51,1 Prozent mehr wie 2014. Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Kapitel 4 SGB XII) stiegen um 8,2 Prozent auf 572,8 Mill. Euro.

Für die Hilfen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII wurden im vergangenen Jahr netto insgesamt rund 2 Mrd. Euro (+ 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr) ausgegeben. Darunter sind vor allem die Leistungen zur Eingliederung behinderter Menschen mit 1,5 Mrd. Euro (+5,4 Prozent) von Bedeutung sowie die Leistungen für Pflegebedürftige, die so genannte »Hilfe zur Pflege« mit insgesamt 418,2 Mill. Euro (−1,8 Prozent).

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist nach wie vor die finanziell bedeutendste Art der Sozialhilfe. Immerhin wurden 56 Prozent der gesamten Nettoausgaben (1,5 Mrd. Euro) für die Eingliederungshilfe ausgegeben. Sie umfasst medizinische, pädagogisch-schulische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Diese Leistungen werden von der Sozialhilfe erbracht, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zur Leistung verpflichtet ist. Zur Eingliederungshilfe zählen beispielsweise Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, für die 873,3 Mill. Euro aufgewendet wurden, Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (616,9 Mill. Euro) oder Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung (163,6 Mill. Euro). Bei diesen Einzelbeträgen handelt es sich um Bruttoausgaben, da eine Verteilung der Einnahmen auf die Einzelpositionen nicht möglich ist.

Tabelle 1

Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen in Baden-Württemberg 2015
Art der Leistung Anteil in % Euro Veränderung zum Vorjahr in %
© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2016
Hilfe zum Lebensunterhalt 3,2 87.178.433 51,1
Hilfe zu Überwindung sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen 2,0 53.497.965 3,7
Hilfen zur Gesundheit einschl. Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung 2,2 58.677.519 −12,3
Hilfe zur Pflege 15,4 418.187.515 −1,8
Grundsicherung im Alter und bei Erwebsminderung 21,2 572.818.049 8,2
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 56,0 1.517.633.547 5,4

Herausgegeben vom Statistischen Landesamt Baden‑Württemberg.

 

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