Zur Pfarrgemeinderatswahl in Baden‑Württemberg: Knapp 40 Prozent der Lohn- und Einkommensbezieher zahlten im Jahr 2010 Kirchensteuer

Am 15. März 2015 finden in den katholischen Diözesen Freiburg im Breisgau und Rottenburg-Stuttgart Pfarrgemeinderatswahlen 1 statt. Zu diesem Ereignis stellt das Statistische Landesamt ausgewählte Ergebnisse zur Kirchensteuer aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2010 vor.

Danach betrug die als Zuschlag zur Lohn- und Einkommensteuer festzusetzende Kirchensteuer im Jahr 2010 in Baden‑Württemberg knapp 1,5 Milliarden Euro. Das waren knapp 130 Millionen Euro oder 8 Prozent weniger als 2007. Ursächlich für den Rückgang waren steuerliche Änderungen und eine gesunkene Zahl der steuerlich nachgewiesenen Kirchenmitglieder. Im Jahr 2010 gab es im Südwesten rund 5 Mill. kirchensteuerpflichtige Personen. Im Vergleich zu 2007 bedeutete dies einen Rückgang um knapp 170 000 Personen oder 3,2 Prozent. Tatsächlich kirchensteuerbelastet waren im Jahr 2010 gut 2,8 Mill. Personen und damit 39,5 Prozent der unbeschränkt steuerpflichtigen Lohn- und Einkommensbezieher.

Von der im Südwesten festzusetzenden Kirchensteuer entfielen im Jahr 2010 gut 740 Mill. Euro (50,9 Prozent) auf die römisch-katholische Kirche, knapp 720 Mill. Euro (49 Prozent) auf die evangelische Kirche und knapp 2 Mill. Euro (0,1 Prozent) auf andere, steuererhebende Religionsgemeinschaften. Die römisch-katholische Kirche verzeichnete bei der festzusetzenden Steuer im Vergleich zu 2007 Einbußen von gut 50 Mill. Euro (−6,6 Prozent). Bei der evangelische Kirche kam es zu einem Minus von gut 70 Mill. Euro (−9,5 Prozent). Unter den steuerlich nachgewiesenen Kirchenmitgliedern gehörten im Jahr 2010 rund 2,7 Mill. Personen der römisch-katholischen Kirche an. Das waren knapp 90 000 Personen (−3,3 Prozent) weniger als 2007. Evangelisch waren gut 2,3 Mill. Personen und damit knapp 80 000 Personen (−3,2 Prozent) weniger als 2007. Die Zahl der kirchensteuerbelasteten Personen sank absolut gesehen in nahezu gleicher Größenordnung. Im Durchschnitt kamen im Jahr 2010 auf einen römisch-katholischen Kirchensteuerzahler 509 Euro festzusetzende Kirchensteuer. Je evangelischen Kirchensteuerzahler ergab sich ein Wert von 539 Euro.

Hinweis: Aufgrund der langen Veranlagungsdauer von 2 ¾ Jahren nach Ende des Berichtsjahres (Schlusstermin der Statistik) liegen Angaben zur Lohn- und Einkommensteuer erst mit einer gewissen Verzögerung vor. Die aktuellen Zahlen beziehen sich auf das Berichtsjahr 2010. Die Statistik wird dreijährlich aufbereitet (ab dem Berichtsjahr 2012 jährlich).

1In Rottenburg-Stuttgart als Kirchengemeinderatswahlen bezeichnet.

Unbeschränkt steuerpflichtige Lohn- und Einkommensbezieher*) in Baden-Württemberg 2010 und 2007 nach Konfession, Kirchensteuerbelastung und festzusetzender Kirchensteuer
Konfession Steuerlich nachgewiesene Kirchenmitglieder Kirchensteuerzahler Festzusetzende Kirchensteuer1) Festzusetzende Kirchensteuer1) je Kirchensteuerzahler
2010 2007 2010 2007 2010 2007 2010 2007
Anzahl 1000 EUR EUR
*) Zusammen veranlagte Ehepaare (1 Steuerpflichtiger = 2 Steuerfälle) werden getrennt ausgewiesen. Einschließlich der Steuerfälle ohne Einkommensteuerveranlagung, soweit Werte in der Lohnsteuerkarte oder elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten waren.

1) Für Fälle ohne Einkommensteuerveranlagung: Einbehaltene Kirchensteuer.

X = Nachweis nicht sinnvoll.

Römisch-katholisch 2.652.618 2.742.483 1.463.912 1.552.677 744.578 797.346 509 514
Evangelisch 2.344.456 2.420.968 1.331.626 1.408.242 717.944 792.873 539 563
Übrige Religionsgemeinschaften 9.007 7.671 4.589 3.966 1.701 1.666 371 420
Insgesamt 5.006.081 5.171.122 2.800.127 2.964.885 1.464.223 1.591.885 523 537
Nachrichtlich: Konfessionslos 2.083.345 1.907.075 X X X X X X

© Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2015

 

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