Heike Baehrens: Geschäftsmäßige Sterbehilfe wird verboten

Nach intensiver Debatte stimmte der Deutsche Bundestag heute über vier fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe ab. Die SPD-Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Göppingen begrüßt, dass das Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung die meisten Stimmen erhalten hat. An diesem Entwurf der Gruppe der Abgeordneten um Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU) hat sie von Beginn an mitgearbeitet.

„Die Beihilfe zum Suizid darf nicht zu einer selbstverständlichen Dienstleistung werden“, so Heike Baehrens. „Daher ist es richtig, Organisationen und Vereinen entgegenzutreten, die Suizidbeihilfe zu einem Geschäftsmodell machen möchten.“ Mit dem beschlossenen Gesetz kann nun die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Geschäftsmäßig handelt danach, wer auf Wiederholung angelegt und mit der Absicht, den Suizid zu fördern, Sterbehilfe leistet. Darunter fällt nicht die Tätigkeit von Ärzten, wie sie in der Hospizarbeit, der Palliativmedizin und der Behandlung von Schwerkranken praktiziert wird.

„Am Lebensende geht es in erster Linie darum, Unsicherheiten und Ängste zu nehmen und Leiden und Schmerzen zu lindern“ erklärt Heike Baehrens. In einem gesellschaftlichen Klima, das suggeriert, die Sterbehilfe sei ein guter Ausweg, könnten sich insbesondere ältere, kranke Menschen gedrängt fühlen, von einer regelmäßig angebotenen Sterbehilfe Gebrauch zu machen. „Gerade schwerkranke und sterbende Menschen brauchen aber die bestmögliche Zuwendung und Versorgung und keinen ‚Suizid auf Abruf‘“, so Heike Baehrens.

Die vier überfraktionellen Gesetzentwürfe sind ein Spiegel der breiten Debatte, die über ein Jahr lang in Politik und Gesellschaft geführt wurde. Zeitgleich hat der Bundestag ein Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung auf den Weg gebracht, damit Menschen am Lebensende noch besser versorgt und betreut werden können. „Es war wichtig und gut, so lange und intensiv über die Grenzfälle des Lebens, über Tod und Sterben zu diskutieren. Und ich bin froh, dass diese Debatte am Ende zu einem überzeugenden Votum des Deutschen Bundestages und vor allem zu wesentlichen Verbesserungen der Hospiz-und  Palliativversorgung im Land geführt hat“, so Heike Baehrens.

PM

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