Neue Corona-Regeln für den Herbst lückenhaft – Diakonie Württemberg fordert wirkungsvollen Infektionsschutz anstelle symbolischer Regelungen

Die gestern von den Bundesministern für Gesundheit sowie für Justiz vorgestellten Corona-Regeln für den Herbst sind aus Sicht der Diakonie Württemberg unzureichend. Informationen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die offiziell bis zum 31.12.2022 gilt, fehlen im neuen Regelkatalog. „Wir brauchen eine klare Positionierung diesbezüglich“, sagt Dr. Kornelius Knapp, Vorstand Sozialpolitik des Diakonischen Werks Württemberg. „Es braucht unbedingt einen Schutz der vulnerablen Gruppen in unseren Diensten und Einrichtungen, dieser ist durch eine Impfpflicht beim Personal aber nicht gewährleistet. Solange Besucherinnen, Besucher, Bewohnerinnen und Bewohner keiner Impfpflicht unterliegen, ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht unsinnig.“  Die hohe Impfquote bei Beschäftigten, Klientinnen und Klienten, lückenlose Testung, konsequentes Maskentragen und die medizinische Kompetenz der Beschäftigten gewährleisten einen wirkungsvollen Infektionsschutz.

Die Verantwortlichen für die mehr als 250 Pflegeheime der Diakonie in Württemberg pflichten ihrem Verband bei und fordern ebenfalls eine sofortige Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Sowohl in den Diakonie- /Sozialstationen als auch in den stationären Einrichtungen und Tagespflegen meldet der Verband eine Vielzahl unbesetzter Stellen: Ungeimpfte neue Mitarbeitende können nicht eingestellt werden, erste Kündigungen sind bereits erfolgt, weitere werden befürchtet. Daraus resultiert eine zusätzliche Belastung auch für die geimpften Pflegekräfte. Die jetzige Impfpflicht dürfe keinesfalls über den 31.12.2022 verlängert werden.

Auch die im Württembergischen Evangelischen Fachverband für Altenhilfe (WEFA) zusammengeschlossenen Träger stationärer Einrichtungen und der Landesverband der Diakonie und Sozialstationen e.V.  warnen vor Personalengpässen: „In der momentanen Situation sehen wir uns nicht in der Lage, die Versorgung nachhaltig sicherzustellen und sind gezwungen, die ambulante Versorgung und die Belegung in den stationären Einrichtungen an die vorhandenen Kapazitäten anzupassen. Dies kann nur durch Aufnahmestopp und temporäre Schließung von einzelnen Pflegeplätzen oder ganzen Bereichen erfolgen. Nur dadurch kann die Qualität der Versorgung der Menschen in den Diensten und Einrichtungen sichergestellt werden.“ Zwar müssen Besucherinnen und Besucher einer Pflegeeinrichtung ab Herbst wieder einen negativen Corona-Test vorlegen. Für diese Maßnahmen braucht es jedoch wiederum eine vollumfängliche Refinanzierung sämtlicher Personal- und Sachkosten in den Einrichtungen der stationären Altenhilfe. „Die wirtschaftlichen Risiken durch die Corona-Pandemie bestehen weiter, mit drohenden Personalengpässen und ohne einen zusätzlichen Pflege-Rettungsschirm lassen sich diese Regeln nur schwer umsetzen“, so Knapp.

Das Diakonische Werk Württemberg

Die Diakonie Württemberg ist die soziale Arbeit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der Freikirchen. Das Diakonische Werk Württemberg mit Sitz in Stuttgart ist ein Dachverband für 1.400 Einrichtungen mit fast 50.000 hauptamtlichen und 35.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie begleiten Kinder, Jugendliche und Familien, Menschen mit Behinderungen, alte und pflegebedürftige Menschen, Arbeitslose, Wohnungslose, Überschuldete und andere Arme, Suchtkranke, Migranten und Flüchtlinge sowie Mädchen und Frauen in Not. Täglich erreicht die württembergische Diakonie über 200.000 Menschen. Das Diakonische Werk Württemberg ist ebenfalls Landesstelle der Internationalen Diakonie, Brot für die Welt, Diakonie Katastrophenhilfe und Hoffnung für Osteuropa.

Bundesweit sind rund 525.000 hauptamtlich Mitarbeitende und etwa 700.000 freiwillig Engagierte in der Diakonie aktiv. Der evangelische Wohlfahrtsverband betreut und unterstützt jährlich mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland.

PM Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V.

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