Lockerung der Besuchsregeln im Klinikum Christophsbad

Seit Juli gelten für Krankenhäuser in Baden-Württemberg weitere Lockerungen für einen Besuch. Patienten dürfen weiterhin einen Besucher am Tag empfangen. Im Klinikum Christophsbad können Besuche nun im Zeitraum zwischen 12.30 bis 18.30 Uhr stattfinden, nach einer telefonischen Anmeldung über die Stationen bis 11 Uhr am Tag des Besuches. Die Beschränkung auf eine 30-minütige Besuchsdauer wurde aufgehoben. Es gelten strenge Hygieneauflagen.

„Ein Besuch kann die Genesung fördern. Kontakte von außen bedeuten für uns aber auch ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit COVID-19. Wir sind in der Verantwortung, die uns anvertrauten Personen und unsere Mitarbeitenden zu schützen. Daher haben Patienten, Bewohner, Mitarbeitende und Besucher hohe Hygieneauflagen einzuhalten. Wir bitten um Verständnis für diese unumgänglichen Schritte“, erklären die beiden Geschäftsführer des Christophsbads Oliver Stockinger und Dr. Joachim Stumpp. Um die Einhaltung der Abstandsregeln zu ermöglichen, ist beispielsweise die Zahl der Besuche pro Station beschränkt. Außerdem herrscht in Gebäuden des Klinikums weiterhin eine Maskentragepflicht.

„Wir sind sehr zufrieden, dass es aufgrund unserer strengen Auflagen und trotz der Behandlung von an COVID-19 erkrankten Patienten zu keinerlei Ansteckungen unserer Patienten, Bewohner und Mitarbeitenden kam“, betont Geschäftsführer Oliver Stockinger.

Beim Einlass muss die Identität des angemeldeten Besuchers nachgewiesen werden. Deshalb erfolgt der Zugang für alle Klinikbereiche ausschließlich über den Haupteingang des Klinikums Christophsbad in Haus 20. Dies gilt auch für den Zugang zur Klinik für Geriatrische Rehabilitation. Am Haupteingang werden die Gäste mit persönlichen Daten registriert, auf Corona-Symptome befragt und es wird Fieber gemessen. Das Besuchsformular mit den persönlichen Daten wird nach vier Wochen vernichtet. Ein Einweg-Mund-Nasen-Schutz wird allen Besuchern zur Verfügung gestellt und muss während des kompletten Aufenthalts getragen werden. Auch der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern und die Händehygiene ist unbedingt einzuhalten.

Ein striktes Besuchsverbot haben dabei Personen, die in den vergangenen vier Wochen auf COVID-19 positiv getestet wurden oder sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten aufhielten, zurzeit Schweden, USA, Ägypten, Türkei oder Israel. Auch wer Husten, Schnupfen oder eine erhöhte Temperatur (ab 37.7 Grad Celsius kein Zutritt) aufweist oder seinen Geruchs- oder Geschmackssinn verloren hat, kann leider kein Zutritt ins Klinikum Christophsbad gewährt werden.

 

PM Christophsbad GmbH & Co. Fachkrankenhaus KG

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